Hallo Xyrus,
ich hoffe, ich komme mit der Antwort net zu spät. Der Ansatz von Doerte klingt zwar logisch, ist jedoch falsch.
Der Zinskostensatz enspricht dem Zinssatz in einer Alternativkostenrechnung. Unternehmer X möchte sein in Unternehmen gebundenes Kapital mindestens mit der am Kapitalmarkt zu erzielenden Rendite plus dem Risikoausgleich für das eingegangene unternehmerische Risiko verzinsthaben.
Der Zinskostensatz bestimmt sich daher aus der Summe des Guthabenzinses und des Risikozinssatz.
LG Wastel