Beiträge von Nellysil

    Guten Tag,

    Das Thema Verjährung ist etwas verstrickt wer hilft mir da zum Durchblick?

    Am meistem verwirrt mich der §199 speziell Ab.3. Einmal verjähren sonstige SE Ansprüche innerhalb von 10Jaheen und einmal innerhalb von 30 Jahren. Wo ist denn da der Unterschied. Wann soll ich welche Verjährung nehmen? Und was heißt " maßgeblich ist früher endene Frist" gibt es 2 Fristen?

    Danke für jede Anwort.

    mfg
    Melanie

    Guten Morgen,

    gut das habe ich nachgerechnet und finde deine Lösung schon Logisch.

    aber warum hast du ausgewiesen das der kalk.Ulohn die Entnahmen um 89000 übersteigt? Ist das relevant??

    vielen Dank für deine Antwort
    im Unterricht haben wir einige Seiten übersprungen und nun habe ich keine Lösungen dazu.

    mfg
    Melanie

    Guten Tag,
    Ostern gut überstanden? Weiter geht`s immer munter!

    Ich weiss nicht so recht wie ich den kalk. Unt.lohn errechnen soll.

    Aufgabe:
    Gesellschaft A eine GmBH
    Umsatz ( ist dieser Brutto oder Netto?) 4 600 000
    Vergütung der 3 Geschäftsführer 144 000 ( : 3 = 48000)
    Umsatzbeteiligung je G.führer 0,75%

    Gesellschaft B eine OHG
    Umsatz 4 200 000
    Entnahmen der Gesellschafer
    A 32000
    B 38000

    mein Ansatz:
    Gesellschaft A die 0,75% vom Umsatz bestimmen sind pro G.F. 34 500 + 48000
    = 82000 pro G.F.

    Gesellschaft B 4% vom Umsatz 168 000 abzüglich ( ich nehme mal die höhere Einlage) 38000 = 130 000

    man hat also eine Differenz von 47 500 die, die Gesellschafter von Gesellschaft A weniger bekommen.

    und nun?

    Wie stelle ich den Vergleichswert auf? Denn der Unternehmerlohn soll ja vergleichbar sein mit anderen Gesellschaften.

    danke für jede Hilfe
    mfg
    Melanie

    Hallo Guru,

    danke für die Antwort zu a. Bestätigung ist immer gut.

    nun zu den Diffitionen die ich habe.

    Neutrale Aufwendungen: haben nichts mit der betrieblichen Leistungserstellung zu tun oder sie sind artypisch. also auf die Aufgabe bezogen würde ich sagen sind das die Abschreibungen?

    Zweckaufwand: entstehen im Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und Verwertung, auf die Aufgabe bezogen sind keine da??

    Zusatzkosten fallen auch keine an.

    frohe ostern
    Melanie

    Fohe Ostern,

    ich bin mir nicht sicher auch mein Ansatz stimmt, wäre nett wenn das noch jemand prüfen könnte.

    auch ein Blick in das HGB §255 kann weiterhelfen

    nun zum Wahlrecht: es besteht ein Unterschied hinsichtlich der Herstellungskosten aus handelsrechtlicher Sicht und steuerrechtlicher Sicht.

    handelsrechtlich dürfen zur Wertuntergrenze die MEK die FEK und die SonderFEK angesetzt werden das wären hier in der Aufgabe 500 000E

    steuerrechtlich wären das die MEK die FEK und die SonderFEK die MGK die FGK die SonderFGK... 740 000E ( ich habe von den FEK 80% berechnet)

    die kalkulatorischen Zinsen von 7% für das EK habe ich nicht angesetzt weil nur für den Zeitraum der Herstellung Kosten dieser Art angesetzt werden darf. Da in der Aufgabe kein Zeitraum bestimmt ist, weiß ich nicht wofür die Information dienen soll.

    mfg
    Melanie

    Frohe Ostern,
    ich sitzte gerade an Prüfungsvorbereitungen mit der folgenden Aufgabe

    Aufgabe:
    Ein Küchenherd, der für 50 000E angeschafft wurde, ist in den ersten beiden Nutzungsjahren folgendermaßen abgeschieben worden:

    bilanzmäßig: 20% geometrisch-degressiv
    kalkulatorisch: 12,5% vom geschätzten Wiederbeschaffungswert in Höhe von 75000E

    a. Erläutern sie die bilanzmäßigeen und kalkulatorischen Auswirkungen der Abschreibung auf das Betriebsergebnis und die Gewinn und Verlustrechnugng.

    b. Wie hoch sind in diesem Fall die neutralen Aufwendungen der Zweckaufwand und die Zusatzkosten?

    c. Welches Ziel verfolgt die Kostenartenrechnung mit der Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen vom Wiederbeschaffungswert?

    Meine Antwort zu a: die kalkulatorischen Kosten haben keine Auswirkungen auf die Gewinn und Verlustrechung, da diese bilanziell ist. Die kalkulatorischen Kosten fallen nur in der Kosten und Leistungsrechnung an.

    Meine Antwort zu b: Grundkosten der AW 50 000E den Rest kann ich leider nicht umsetzten.

    danke für jede Hilfe

    mfg
    Melanie

    Hallo,
    bei der Aufgabe 5 handelt es sich um Rechnungsabgrenzungen, d.h. die Zahlungen sind in die richtige Zeitperiode einzuordnen.

    5a
    Buchung im Dezember: Mietkostenkonto 1800E an Bank 1800E
    31.12: Sonstige Verbindlichkeiten 1800E an Mietkostenkonto 1800E ( dieser Buchungssatz ist die Rechnungsabgrenzung)
    1.1: Mietkostenkonto 1800E an Sonstige Verbindlichkeiten 1800E

    5b
    31.12: Sonstige Forderungen 500E an außerordentliche Erträge 500E
    Zahltag: Bank 500E an sonstige Forderungen 500E
    (Zahltag der Tag der tatsächlichen Zahlung im neuen Jahr)

    5c
    braucht nicht im alten Jahr bilanziert werden, weil es nicht in diese Zeitperiode fällt

    mfg Melanie

    Guten Abend,

    je nach Kontenrahmenart sind die Kontenrahmen in Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Fremdkapital, Ertragskonten, "umlaufbedingte" Kostenkonten, Anlagebedingte Kostenkonten und Eröffnungs und Abschlusskonten unterteilt.
    An hand des Kontenrahmen lassen sich die Umsätze (im G.u.V. Konto) und die Kosten darstellen. Die Aktivkonten geben, unteranderem aufschluss über unsere Bestände und die Passivkonten, unteranderem über die Verbindlichkeiten.

    Schau doch mal in das HGB §266ff da ist auch eine Bilanz dargestellt, die Positionen wiederum im Kontenrahmen zufinden sind.

    Vor- und Nachteile lassen sich schwer diffinieren, eher die Fakten zum Kontenrahmen.

    viel Glück

    Aufgabe:

    Im Januar 01 kaufte die Firma S. GmbH einen Kleinwagen für den Partyservice. Der Anschaffungswert belief sich auf 28 000€ . Bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren soll linear abgeschrieben werden. Im Jahr 02 wurde der Partyservice mangels Nachfrage eingestellt und der Wagen mit 14400€ (planmäßig und außerplanmäßig) abgeschrieben. Im laufenden Jahr (03) lebt das Geschäft wieder auf.

    Frage:
    Ermittln sie und beschreiben sie, wie der Wagen unter Berrücksichtigung des §280HGB am Jahresende zu bewerten ist.

    Meine Antwort:
    §280/1 HGB 11200€
    oder
    §280/2 HGB 8000€

    aber auch das stimmt ist eine andere Frage. Hat jemand eine andere Lösung oder vieleicht stimmt es so gar?

    vielen Dank
    Melanie

    wer kann mir da weiterhelfen?

    Aufgabe: Das Hotel Brück GmbH beschließt eine Kapitalerhöhung von nominal
    200 000€. Der Stammanteil wird mit einem Agio von 25% ausgegeben. Gesellschafter K. übernimmt 30% des Anteils, Gesellschafter L. den Rest jeweils durch Bankeinzahlung.

    ich habe leider keine Idee, wie ich diese Aufgabe überhaupt anfangen soll.

    Vielen Dank für jede Antwort: