Beiträge von Nellysil

    Hallo,

    das ist ja sehr beeindruckend wieviel Mühe du dir gegeben hast!!! :yes:

    Aber ich denke man muss beachten das es sich hier um ein bürgerliches Schuldverhältnis handelt. Wären jetzt nur Kaufleute involviert dann könnte man nur mit dem HGB argumentieren. Ich denke das die Lösung schon im BGB liegt.

    Bei der Anscheinensvollmacht weiß der Vertretende nichts von der ausgeübten Vollmacht hätte es aber in seine Sorgpfaltsplicht als Geschäftsführer erkennen müssen.

    Beider Duldungsvollmacht wurde die Vollmacht nicht wörtlich erteilt der Geschäftsführer weiß aber von der ausgeübten Vollmacht ( weil er gerade nicht da ist) und duldet sie.

    Anscheinensvollmacht und die Duldungsvollmacht ergeben sich aus §164/1BGB

    Nun hat er ja die Vollmacht erteilt bekommen für den Kauf§167BGB aber halt nur bis zu einem Limt. Da könnte die Sache mit dem Innenverhältnis ins Spiel kommen.
    Im Schuldrecht spricht man ja auch vom Trennungsprinzip: das wäre hier die Übereignung der Sache muss stattfinden aber der KV ist unwirksam.

    Ich bin mir da nicht sicher die Lösung würde micht sehr interessieren.

    Hallo,

    Was mich einwenig stört ist das sein Chef nicht anwesend war, also muss er davon ausgehen das seine Geschäfte in seiner Abwesenheit auch weiterhin gemacht werden. Deshalb würde ich auf eine Duldungsvollmacht nach §164/1 eingehen ( aber hier bin ich mir nicht so sicher).

    Aber auch wenn er eine Duldungsvollmacht ausübt, hat er noch immer die Anweisung nicht unter 20 000euro zugehen - dies hat er aber gemacht also hatte er für dieses Rechtsgeschäft nicht die nötige Vollmacht und der KV ist nun abhängig von der Genehmigung seines Chefs §177BGB. Es ist also ein schwebend unwirksammer Vertrag zustande gekommen.

    Es wäre cool wenn das noch jemand überprüfen würde, denn die entgültige Lösung interessiert mich schon.

    schönen Abend noch
    mfg
    Melanie

    Guten Tag,

    vielen DAnk für deine Antwort die ist wirklich ausführlich. Leider komme ich im Moment zu nicht viel, da ich ( unteranderem Rechnungswesen) in den Prüfungsvorbereitungen stecke.

    mfg

    Melanie

    Vielen Dank für deine Antwort du scheinst ja echt fit zu sein. Ich stecke mitten in den Prüfungsvorbereitungen und kann echt jede Hilfe gebrauchen.
    da habe ich dann auch noch eine komliziertere Aufgabe bezüglich der Index Abschreibung:

    Januar vor 3 Jahren wurde eine Maschine für Anschaffungskosten von 17690netto gekauft. ND 5 Jahre, der Index im 3 Jahr ist 1,08 und bisher wurden 9000euro abgeschieben. Wie hoch ist die AFA im 3. Jahr?

    Meine Lösung:

    Index % afa rw
    17690.........1.......17690....... 20 ........ 3538 ..........3538 .......... 14152
    17690................................40........... 9000..........5462
    17690... 1,08....19105,2........60..........11463,12........2463,12........7642,08

    9000 bisherige Afa
    - 3538 afa 01
    = 5462 afa 02
    + 3538 afa 01( denn afa01 + afa 02 = die Wertminderung)
    =9000 Wertminderung 02
    -11463,12 (60% von 19105,2 - der Wertminderung 02)
    =2463,12 afa 03

    bin ja mal gespannt auch das richtig ist??
    danke
    melanie

    Guten Tag,

    Wenn ich den Übergang bestimme von degessiv auf linear mit der Formel
    ND - 100/degressivensatz = Übergang

    und bei dem Übergang kommt 7,5 raus, gehe ich dann von 8 aus? Um die Jahre dann in die Formel einzusetzten um den RW8 auszurechnen? Denn ich will keine ewig lange Tabelle machen.

    MFG

    Melanie

    ps. ein paar Fragen nebenbei
    1 Wenn mein Gewinn hoch sein soll ist meine AFA auch hoch?
    2 Wenn mein Gewinn niedrig sein soll ist meine AfA auch niedrig?
    3 Wenn in der Aufgabe steht mit dem Höchstzulässigensatz abschreiben ist das der Degressivesatz ( linear *2 oder wenn er darüberhinaus kommt 20%)

    Sorry mich hat eben genau das verwundert, das stille Reserven doch direkt nicht ersichtlich sind. Da habe ich versuch Verbindungen zu ziehen.

    Danke für die Aufklärung.

    mfg
    Nelly

    Das der KV wirksam ist und angefochten werden kann und SE in Höhe von 50euro verlangt werden kann ( Kurzfassung ohne §§)

    ich finde das nur nicht verständlich. Der R erwirbt ja schließlich den Anzug und das Geschäft hat sich im Preis geirrt das ist für mich kein Anfechtungsgrund in bezug auf den Erklärungsirrtum. Der Käufer muss doch auf die Aussagen der Geschäftsbetreiber vertrauen können.

    Aber nun gut. Es gibt da so noch einige Sachen die das BGB anders sieht als ich.
    damit muss ich leben.

    mfg
    Melanie
    :regeln:

    Guten Tag,

    die Stillen Rücklagen können vieleicht dadurch indirekt auffallen, weil die Einnahmen im GuV. sehr viel höher sind als wie die Kosten. Also damit meine ich das die Gewinnspanne verhältnismäßig hoch ausfällt.

    Und es kommt auch darauf an welche Gesellschaftsform vertreten wird. Denn die einbehaltenen Gewinnanteile der Gesellschafter, die nicht ausgeschüttet werden sondern in der Firma bleiben fließen zurück in das Eigenkapital der Firma.

    Das Thema müsste eingeschränkt werden damit man besser antworten kann.

    Deine entgültige Antwort würde mich sehr interesieren.

    mfg
    melanie

    Nun ja das trifft es nicht ganz. Das mit dem Angebot spielt ( laut Prof) keine Rolle. Und von einem Schauffensterangebot ist auch nicht die rede.

    Ich denke da er diesen Anzüg für 120euro erworben hat ist ein Kaufvertrag §433 zustande gekommen. Ist dieser auch rechtswirksam zustande gekommen? ist hier die Frage.

    Der Fall an sich ist überhaupt gar nicht schlüssig, denn er kauft ja noch einen Anzug in einem anderen Geschäft. Dann ( nach Fallhandlung) geht er zurück in das erste Geschäft und fordert dort Herrausgabe bzw Erfüllung seines Kaufvertrages.
    Das Textilgeschäft hat nun sich im Preis geirrt ( Kalkulationsirrtum??) und verlang (nach KV abschluß) einen viel höheren Preis. Ich sage das geschäft ist nicht anfechtbar nach §199 und gültig.

    soviel von mir, bin weiterhin gespannt auf eure Antworten

    und die Lösung vom Prof. gibts zum Schluß

    mfg
    Melanie

    die Frage kann nicht ernst gemeint sein. Wenn man das schon rein rechtlich betrachtet kann es dem AG nicht zugemutet werden soetwas seinen MA zu bezahlen. An einen betrieblichen Buchungssatz ist hier schon gar nicht zu denken. Ich glaube die möchten eine Antwort wie: kein Buchungssatz möglich da privatkauf oder so ähnlich.

    so was habe ich noch nicht gelesen :roll:

    Wenn wir die Telefonrechnung bezahlen werden zum einen die Kosten (der Nettobetrag) in ein Kostenkonto (bei mir ist das auch die Kontenklasse 6) gebucht und die Vorsteuer abgeführt das wird gegen die Bank gebucht. Beispiel: Telerechnung über 135euro

    Tele-kosten-konto 116,38 an Bank 135
    vorsteuer 18,62

    Zu deiner anderen Frage benotigt man eine genaue Aufgabenstellung. Denn wer kauft das Essen? und wofür wird das Essen gekauft?

    mfg
    Melanie

    Schönen Guten Tag,

    ich habe hier eine Prüfungsaufgabe, bei der ich gespannt bin, auf welche Lösungen ihr kommt. Die Lösung des Lehrers gibts erst, wenn die ersten Antworten eingegangen sind, damit ihr nicht beeinflusst werdet.

    Aufgabe:
    Hotelier R. erwirbt im Textilgeschäft einen Herrenanzug zum Preis von 120euro, den er abholen will, nachdem er einige Besorgungen gemacht hat. Nachdem er das Geschäft verlassen hat, entdeckt er in der Auslage eines anderen Geschäftes einen ähnlichen Anzug zum Preis von 180euro und freut sich über den preiswerten Einkauf. Als er den Anzug abholen will, verlangt der Geschäftsführer 220euro, weil er versehentlich davon ausgegangen sei, der Anzug koste 120euro. R. weigert sich, den Preis zu zahlen. Nach einem langem Steit geht er zum benachbartem Geschäft, um den dortigen Anzug für 180euro zu erwerben. Dort erfährt er,dass gerade das letzte Exemplar verkauft wurde. Schließlich erwirbt er einen entsprechenden Anzug in einem Kaufhaus zum Preis von 230euro.

    a) Könnte R. auf Erfüllung des KV mit dem Textilgeschäft zum Preis von 120euro bestehen?
    b) In welcher Höhe könnte R. einen SE-Anspruch geltend machen, falls der KV mit dem Textilgeschäft unwirksam wäre.

    Ich bin gespannt auf eure Antworten. :star:

    Guten Tag,
    ich sitzte gerade an einer Aufgabe bei der ich den Rechenweg nicht mehr nachvollziehen kann. Den Sinn und Zweck dieser Abschreibung verstehe ich und der Lohmann Ruchti Effekt ist mir bekannt. Ich kann nur den Rechenweg nicht mehr nachvollziehen.

    Aufgabe: A eröffnet 01 ein Taxiunternehmen mit Hilfe seines Eigenkapitals. Er kauft 5 PKWs zum Preis von je 50 000. Er schreibt jährlich 25% ab. Die Abschreibungskosten kalkuliert er in die Preise ein. Den Abschreibungserlös ( die Abschreibungsrückflüsse) investiert er durch den Kauf neuer PKWs. Die Rechnung erfolgt für die nehsten 6 Jahre.

    Danke
    mfg
    Melanie

    Guten Tag

    Beim Anlagevermögen darf man doch gemäß §255HGB nicht über den Anschaffungswert hinaus abschreiben.? Ich habe hier aber eine Aufgabe bei der der niedrigere Wert angesetzt wurde. Weiß jeman warum?

    Aufgabe: Das Hotelgebäude wurde im Jahr 01 für 3 Millo. gekauft, es wird 5% linear abgeschrieben. Der Tageswert liegt bei 5,5 Millio

    Der Restwert 05 ist 3.750 000 diesen Wert setzte ich auch in der Bilanz an

    Nun kaufen wir im Jahr 02 ein Gebäude auf der gegenüberliegenden Straße hinzu für 3 Millio dies wird auch mit 3% abegeschrieben.Tageswert 1,8 Millio.

    Der Restwert 05 ist 2.400 000 warum setzte ich nicht hier auch den Wert an?
    in der Lösung haben wir 1.8 Millio angesetzt als Bilanzwert.

    mfg
    Melanie

    Guten Tag,

    Weiss jemand eine Seite auf der sich die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialversicherungen, Sachbezugswerttabelle und eine Pausschtabelle für das Gaststättengewerbe befinden? Die Seite müss ein herrauskopieren oder drucken der Informationen ermöglichen. Damit ich sie in Prüfungen nutzen kann.


    Danke Melanie

    Ach so ich nehme als kalk. Wagnisse nur das was ich errechnet habe! und nicht noch den Betrag von dem ich es errechnet habe hinzu! ich setzt so zu sagen nur die Aufschläge an.

    dann macht das auch sinn sind die tatsächlich eingetretenden Wagnisse 22950 habe ich zuviel kalkuliert habe also Zusatzkosten.

    sind 23650 tatsächlich eingetreten habe ich zuwenig kalkuliert also Neutrale Aufwendungen.

    oder?

    vielen Dank für deine Hilfe die ist echt super
    im Mai schreibe ich Abschlußprüfungen und das Wissen, dass ich hier erwerbe ist echt top.

    mfg
    Melanie

    Guten Abend,
    vielen Dank für die wirklich ausführliche Antwort.

    Zum Verständnis nochmal:

    Sonstige Schadenersatzansprüche: 10 Jahre ab Entstehung( der Unfall mit Fahrerflucht?) oder 30 Jahre ab Schaden begründendes Ereignis(der Täter, der die Fahrerfucht begonnen hat wurde gefasst)

    OK das heist also wenn dieser Unfall am 24.02.00 begangen wurde, dann beginnt am 31.12.00 die 10jahrigen frist und wenn der Täter am 1.5.06 gefaßt wird beginnt die 30jährige Frist am 31.12.06?

    stimmt das so?

    vielen Dank
    mfg Melanie

    Guten Tag,
    ich leg mal gleich los.

    Anlagewagnis: Die durchschnittlichen Aufwendungen betrugen in den letzten 5 Jahren 12 500 jährlich. Aufgrund einer Betriebserweiterung sowie erwarteter Kostensteigerungen soll die Wagnisprämie um 15% erhöht werden.

    meine Lösung 15% sind 1875 + die 12500 sind 14375

    Vertriebswagnis: die statistische Abteilung stell fest dass in den letzten 6 Jahren durchschnittlich 3% der Forderungen, bezogen auf ihren Nettowert ausgefallen sind. der durchschnittliche Forderungsbestand beträgt zur Zeit 12037,5

    meine Lösung: 10377,16 netto d.v. 3% 311,31 sind 10688,47

    Ausschusswagnis: infolge der Überbeschäftigung der letzten Monate nahm der Ausschuss auf 2,5% der verbrauchten Lebensmittel zu. Der arbeitstägliche Verbrauch beträgt 1400 es wird an 240 Tagen im Jahr gearbeitet.

    meine Lösung: 1400*240sind 336000 d.v. 2,5% sind 8400

    nun demnach sind doch alle Wagnisse zusammen? 10586,31 oder?

    ich glaube das stimmt nicht so ganz was ich gerechnet habe, denn in der Aufgabe wird dann noch gefragt welches die Grundkosten, der neutrale Aufwand, und die Zweckaufwendungen sind und die Zusatzkosten von die eingetretenden Wagnisse 23650 oder 22950 sind.

    da komme ich mit meinem Ergebnis nicht hin.

    danke für die Hilfe
    mfg
    Melanie