Ist die Fragestellung noch aktuell oder hat sich das bereits erledigt?
Beiträge von Petermichl
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Nein. Arbeitnehmer eines indirekt vom Streit betroffenen Betriebes können selbstverständlich von ihrem Arbeitgeber Lohnfortzahlung verlangen. Die Beschaffung der erforderlichen Arbeitsmittel ist das Betriebsrisiko des Unternehmens bzw. Chefs. Arbeitsrechtlich hat dieser jedoch die Möglichkeit, nunmehr bereits angesammelte Überstunden abfeiern zu lassen (je nach arbeitsvertraglicher Regelunge oder Regelung in der Betriebsvereinbarung bzw. evtl. sogar Tarifvertrag).
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correctement
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Schadensersatz gegen einen Arbeitnehmer geht grundsätzlich schon, jedoch nur nach Maßgabe der sogenannten "verschuldensabhängigen Haftung". Gegenüber einem etwaigen Geschädigten haftet - je nach Konstruktion des Falles - wohl grundsätzlich der Betrieb bzw. der Chef, dieser kann jedoch nach den Maßgaben der verschuldensabhängigen Haftung evtl. Regress beim Arbeitnehmer nehmen.
Soweit mir bekannt ist, sind diese Grundsätze auch auf Auszubildende anzuwenden. -
Sieht so aus, als ob hier Gesellschaftsrecht zum Zuge gekommen würde - also BGB! Die beiden haben wohl eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" gegründet, da sie sich über einen gemeinsamen Zweck und die jeweiligen Beiträge geeinigt haben. Im Falle einer Trennung gibt es dann eine Auseinandersetzung der Gesellschaft.
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Schuldrecht: regelt das kausale Schuldverhältnis zwischen den Parteien
Sachenrecht: regelt das Verfügungsrecht über Sachen.
Abstraktionsprinzip: Trennung von schuldrechtlichem Kausalgeschät und sachenrechtlichem Verfügungsgeschäft, die Unwirksamkeit des einen führt noch lange nicht zur Unwirksamkeit des anderen!
Soviel als Leitfaden... -
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Servus!
Na inzwischen wird die Hausarbeit wohl schon lange beim Professor gelegen haben, bewertet sein und schon zuhause langsam die Spinnweben ansetzen...Wenn wieder mehr oder weniger konkrete Fragen auftreten - gerne!
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Juristen denken schon in etwas "besonderer" Art, das stimmt. Aber gerade in BGB ist es doch noch recht menschlich - dachte ich zumindest immer! Im öffentlichen Recht sieht das aus meiner Sicht schon ganz anders aus...
Wie kommt man in das juristische Denksystem... Stimmt schon, streng analytisch. Aber ein Freund vom Auswendiglernen war und bin ich nicht. Ich hab mein Jurastudium ohne geschafft - und jetzt hilft mir nur noch das, was ich verstanden habe. Gerade in Jura, das ist meine Erfahrung, ist es sinnlos, etwas auswendig zu lernen, denn wenn der zu bearbeitende Fall auch nur etwas anders liegt als der gelernte, kommt es zur "Themaverfehlung"!
Also: Lieber Verstehen als auswendig lernen!
Viel Spaß weiterhin wünscht
Stefan
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Servus Franzi,
es hat mich ehrlich gesagt gefreut zu sehen, dass Du Jura mit wiwiZ in Bayreuth studieren willst - ich habe die Kombination im WS 94/95 begonnen und bin inzwischen Rechtsanwalt in Bamberg... Die Zeit in Bayreuth habe ich unglaublich genossen, aus meiner Sicht hast Du eine gute Wahl getroffen!
Was sollte man mitbringen...
- Persönliche Überzeugung, dass Jura das Richtige ist, um nicht bei ersten kleinen Tiefschlägen sofort ans Aufgeben zu denken
- Durchhaltevermögen (dauert schließlich ein paar Monate länger als manch anderes Studium, in Bayreuth geht's aber verhältnismäßig flink!)
- Selbstdisziplin und Selbstorganisation (braucht man aber wohl bei jedem Uni-Studium)
- Analytisches Denken
- Eine gewisse Portion sprachliche Begabung
- Bereitschaft, die Semesterferien nicht nur für Urlaub oder zum Arbeiten zu verwenden (da werden nämlich die Hausarbeiten geschrieben)Wenn Du Fragen hast, laß einfach was hören - keine Scheu! Auch während des Studiums kannst Du mich gerne kontaktieren - kann allerdings nicht versprechen, dass ich immer sofort innerhalb eines Tages mit umfangreichen und ausgefeilten Antworten dienen kann...
Stefan
Mail: ra.smp@gmx.de