Dein Vater benötigt das sehr wahrscheinlich für die Krankenkasse und fürs Kindergeld als Nachweis, dass Du zZ auf einen Studienplatz wartest somit weiter "sein Kind" bist und somit weiterhin anspruch auf KG und so hast. Denn den Status des Studis hast Du ja nun nicht zZ.
Du wartest nun auf einen "neuen" Studienplatz, da Dein alter Dir nichtzugesagt hat, gell?!
Demnach hast Du Dich doch auf den neuen Studienplatz beworben und bekommst somit eine Ab oder Zusage, schup fertig ists. Wenn der ganze Spaß über die ZVS läuft reicht der Ablehnungsbescheid bzw die Zusage für Deinen Vater aus. Wenn es anders vergeben worden ist wende Dich an die Hochschule bei der Du Dich beworben hast.
MfG malde