Beiträge von NinaaniN

    Hallo,

    ich habe noch einige Aufgaben, zu denen ich keine Lösungsansätze finde, vielleicht kann mir nochmal jemand von euch helfen. Hier sind die Aufgaben:

    Frage 1:
    Neun Mitglieder einer Industriellen-Familie haben die "Hess. Bachwaren AG" mit einem Grundkapital von 18 Mio. Euro gegründet. Das Familienoberhaupt, Herr Bertrand, hat Aktien im Wert von 12 Mio. Euro übernommen und dafür sein bisheriges Unternehmen in die AG eingebracht. Die AG beschäftigt nach dem ersten Geschäftsjahr 792 Mitarbeiter, die nicht Familienmitglieder sind, und überlegt, wie der Aufsichtsrat (zu Gunsten der Familie) zu besetzen sei.

    Stellen Sie dazu umfassende Überlegungen an!

    .......................

    Frage 2:
    Zwischen der X-AG (2.754 Mitarbeiter), Sitz in Frankfurt, und der B-Ltd, Sitz in London, wurde ein Beherrschungsvertrag mit B-Ltd. als beherrschender Gesellschaft geschlossen. In der Satzung der X-AG ist festgelegt, dass der Aufsichtsrat der X-AG bei Geschäften mit einem Umfang von mehr als 1 Mio. Euro zustimmen muss. Der Vorstand der B-Ltd. weist den Vorstand der X-AG an, ein Geschäft in Höhe von 2,64 Mio. Euro mit einer Firma in Riad, Saudi Arabien, zu tätigen. Der Vorstand der X-AG verweigert seine Zustimmung aus Bedenken wegen der Auftragsabwicklung.

    Kommt bei dieser Lage das Geschäft dennoch zustande?

    Wird in diesem Fall aufgrund der gesetzlichen gegebenen Möglichkeiten die Mitbestimmung umgangen?

    ……………………...

    Frage 3:
    Eine Chemie-AG hatte aus Gründen der Geschäftserweiterung und der besseren wirtschaftlichen Kontrollmöglichkeiten (Divisionalisierung) eine GmbH gegründet (100%-Tochter). Da es sich um eine Versuchsfirma im Aufbaustadium handelte, zunächst einmal auf fünf Jahre begrenzt, blieb die Kapitalausstattung auf das gesetzlich Notwendige beschränkt. Infolge von Emissionsüberschreitungen (Schadensfall am Kühlsystem) strengt ein Nachbar, die Juin-KG, Klage gegen die GmbH an und obsiegt.

    Da die GmbH unterkapitalisiert ist, versucht die Juin-KG mit gerichtlicher Hilfe auf die hinter der GmbH stehende Muttergesellschaft, die Chemie-AG, durchzugreifen. Gelingt ihr das?

    ……………………

    Frage 4:
    Kann ein Mehrheitsaktionär den Vorstand, d. h. „seine AG“ veranlassen, eine für die Aktiengesellschaft wichtige Niederlassung (mit ca. 28% Umsatz-Anteil) aus der Zuständigkeit des Unternehmens auszugliedern und auf eine Tochtergesellschaft zu übertragen, an der auch Dritte beteiligt sind?

    Hat der Beschluss des Vorstandes Gültigkeit?

    Was können die betroffenen Aktionäre dagegen unternehmen?

    ………………….

    Frage 5:
    Die TRODA-GmbH (720 Mitarbeiter) hielt Ende März eine Gesellschafter-Versammlung ab und beschloss darin Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung. Unglücklicherweise war bei der Einladung zur Gesellschafterversammlung vergessen worden, die Mitglieder des Aufsichtsrats einzuladen. Als der Aufsichtsratsvorsitzende von dem Sachverhalt erfährt, ist er höchst ungehalten.

    Was kann er unternehmen?


    Vielen Dank im voaus für eure Hilfe!!!

    Viele Grüße,

    Nina

    Hallo Sonja und Marc,

    vielen Dank für eure Hilfe. Bei Aufgabe 2 bin ich jetzt schon deutlich weitergekommen. Bei Aufgabe 3/6 habe ich zwar den §13h HGB gelesen und auch verstanden, nur weiß ich nicht, wie ich begründen kann, dass es sich um eine neue selbständige GmbH handelt. Im HBG steht ja nur, dass die Verlegung der Hauptniederlassung im Handelsregister einzutragen ist, aber nicht, dass das dann eine neue GmbH ist?

    Viele Grüße,

    Nina

    Hallo,

    wie es scheint bin ich die totale Unternehmensrecht-Niete. Habe jedenfalls noch drei Aufgaben, bei denen ich nicht wirklich weit komme:

    1. Der minderjährige S hat von seinem Vater das väterliche Unternehmen geerbt. Da seine Mutter und er keine geschäftlichen Interessen haben, verkaufen sie das Unternehmen an G. Der Verkauf an G und die Erbschaft werden nicht in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht. G veräußert seinerseits das Unternehmen weiter an einen Dritten. Wie haften S und G für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmen (trotz des Verkaufs)?

    Bei dieser Aufgabe würde ich mit §15 Abs. 1 HGB argumentieren und deshalb zu dem Schluss kommen, dass S für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmen haftet.

    2. Die Restaurantkette "Wiener Wald" wird bundesweit von der Hamburger Wiener Wald-GmbH betrieben, aber die Organisation ist ganz unterschiedlich. In Münster wird ein Restaurant von einem Angestellten der Hamburger GmbH betrieben. Das Wiener Wald-Restaurant in Berlin betreibt der Geschäftsleiter selbst als Einzelkaufmann. Das Magdeburger Restaurant schließlich wird von einer Tochter-GmbH der Hamburger Gesellschaft betrieben. Ein Metztgermeister aus Hildesheim hat die drei Restaurants mit Ware im Wert von insgesamt 17800 EUR beliefert, die jedoch seit Monaten unbezahlt blieb.
    a) Von wem kann der Metzgermeister Zahlung verlangen?
    b) Wen muss er im Zweifel auf Zahlung verklagen?
    c) Gegen wen muss er Insolvenzantrag stellen, wenn sich Zahlungsunfähigkeit herausstellen sollte?
    d) Da der Metzgermeister noch eine Gegenrechnung von der Hamburger GmbH in Höhe von 23400 EUR bisher unbezahlt ließ, stellt sich die Frage: kann er voll aufrechnen?

    Meiner Meinung nach kann der Metzger bei d) nicht aufrechnen, weil das buchungstechnisch (bei der Buchhaltung) verboten ist, ich weiß aber keinen passenden Paragraphen. Ich denke, dass die Aufrechnung nur bei einer Insolvenz möglich ist (siehe auch Insolvenzordnung), die hier allerdings nicht vorliegt.

    3. Im Handelsregister in Darmstadt ist seit langem eine "Notiz-Klotz-GmbH" eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Notiz-Zetteln in allen möglichen Arten (als Klötze, mit Druck etc.). Gesellschafter sind A, B, und R. Der Betrieb / die Herstellung ist seit dem Frühjahr 1983 eingestellt. Die Gesellschaft wurde im Handelsregister nicht gelöscht. Seit Anganf des Jahres 1986 betreiben die gleichen Gesellschafter in Frankfurt/Main mit beträchtlichen Umsätzen Handelsgeschäfte unter der Firma "Notiz-GmbH, Bürobedarf, Groß- und Einzelhandel". Wie ist die neue GmbH in Frankfurt/Main als juristische Peron rechtlich einzuordnen (als neue selbstständige GmbH, als Fortbestand der bisherigen GmbH)?

    Ich wäre für Hilfe sehr dankbar, da ich - wie ihr sehen könnt - nicht wirklich viel zu den Aufgaben weiß bzw. auch nicht weiß, wo ich dazu etwas in dem Skript finden kann. Vielen Dank schonmal und viele Grüße,

    Nina

    Hallo Pikola,

    vielen Dank für deine Hilfe. Sieht doch schonmal nicht schlecht aus. Noch zwei Fragen zu deinem Anlagespiegel:

    1. Waum bleibt bei "Andere Anlagen, GBA" bei den Abgängen 120 TEUR stehen? Die wurden doch mit Spalte 1 verrechnet und müssten meiner Meinung nach deshalb verschwinden.
    2. Warum nimmst du keine Abschreibungen für die neu erworbene Presse vor?

    Außerdem noch eine andere Frage: Was hast du denn zu der Frage "Können Einzelkaufleute und Personengesellschaften offenlegungspflichtig sein?" geschrieben? Ich habe das HGB ein bisschen gewälzt und habe nur § 325 gefunden, der nur auf Kapitalgesellschaften Bezug nimmt. Meiner Meinung nach sind deshalb folglich nur Kapitalgesellschaften offenlegungsplfichtig. Stimmst du mir da zu oder hast du eine andere Lösung?

    Viele Grüße,

    Nina

    Hallo,

    also die Aufgabenstellung lautet wie folgt:

    Aus der im Folgenden eingetragenen Tabelle können Sie dn Verbrauch eines Rohstoffes in einem INdustriebetrieb während der dreizehn Wochen eines Quartals entnehmen. Und zwar ist dieser in Spalte 2 in Mengeneinheiten angegeben (ME) angegeben. Tatsächlich ist die wöchentliche Verbrauchsmenge erst am Wochenanfang bekannt. Daher muss dieser Rohstoff zur Sicherung einer ständigen Versorgung der Produktion bevorratet werden. In der Tabelle ist die Entwicklung des Rohstofflagers in den ersten drei Wochen des Quartals bei Anwendung zwei verschiedener Formen der Bestellpolitik eingetragen. Ifre Aufgabe ist es, die Tabelle für die Zeit von der 4. bis zur 13. Woche zu ergänzen.

    Dabei ist Folgendes zu beachten:

    1. Die Lieferzeit beträgt m = 3 Wochean
    2. Bestellungen werden imer am Wochenanfang aufgegeben.
    3. Die Bestandsdaten beziehen sich auf den Wochenanfang nach Durchführung des Zugangs und des Abgangs der betreffenden Woche.
    4. Laufende Bestellungen sind sowohl im Kontrollpunkt (bestellte, noch nicht gelieferte Menge + aktueller Bestand <= Meldebestand?) als auch bei der Bemessung der Bestellmenge zu berücksichtigen.
    5. Es bedeuten: KP = Kontrollpunkt; BP = Bestellpunkt; BM = Bestell- und Liefermenge.

    a) Ergänzen Sie die noch fehlenden Daten in der Zeit von der 4. bis zur 13. Woche. Lagerzugang, Bestand und Bestellmenge (BM) sind in ME anzugeben. Kontrollpunkt (KP) und Bestellpunkt (BP) sind durch ein X zu markieren.


    Es ist eine Tabelle gegeben, die vervollständigt werden soll. In der Tabelle sind für die ersten 3 von 13 Wochen Daten vorgegeben:

    beim Bestellrhythmusverfahren:

    Woche.....Verbauch.....Lagerzugang.....Bestand.....KP.....BP.....BM
    1.....11.....0.....40.....x.....x.....20
    2.....2.....0.....38.....-......-.....-
    3.....8.....30.....x......x.....x.....10
    4.....10
    5.....20
    6.....2
    7.....5
    8.....10
    9.....9
    10.....13
    11.....10
    12.....10
    13.....20

    Über der Tabelle steht, dass ein Bestellrhythmusverfahren mit konstantem Lieferzyklus und konstantem Kontrollzyklus c=2 Wochen angewendet wird, der Höchstbestand S beträgt 60 ME, der Meldebstand s beträgt 50 ME (!).

    Das ist der 2. Teil der Aufgabe a). Der erste Teil besteht im Bestellpunktverfahren, das ich meiner Meinung nach richtig gelöst habe. Nur beim Bestellrhythmusverfahren habe ich Probleme. Wenn ich die Tabelle aber komplett habe, ist der Rest der Aufgabe kein Problem mehr. Vielen Dank nochmals für eure Hilfe.

    Viele Grüße,

    Nina

    Hallo,

    wie es scheint bin ich die totale Unternehmensrecht-Niete. Habe jedenfalls noch drei Aufgaben, bei denen ich nicht wirklich weit komme:

    1. Der minderjährige S hat von seinem Vater das väterliche Unternehmen geerbt. Da seine Mutter und er keine geschäftlichen Interessen haben, verkaufen sie das Unternehmen an G. Der Verkauf an G und die Erbschaft werden nicht in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht. G veräußert seinerseits das Unternehmen weiter an einen Dritten. Wie haften S und G für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmen (trotz des Verkaufs)?

    Bei dieser Aufgabe würde ich mit §15 Abs. 1 HGB argumentieren und deshalb zu dem Schluss kommen, dass S für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmen haftet.

    2. Die Restaurantkette "Wiener Wald" wird bundesweit von der Hamburger Wiener Wald-GmbH betrieben, aber die Organisation ist ganz unterschiedlich. In Münster wird ein Restaurant von einem Angestellten der Hamburger GmbH betrieben. Das Wiener Wald-Restaurant in Berlin betreibt der Geschäftsleiter selbst als Einzelkaufmann. Das Magdeburger Restaurant schließlich wird von einer Tochter-GmbH der Hamburger Gesellschaft betrieben. Ein Metztgermeister aus Hildesheim hat die drei Restaurants mit Ware im Wert von insgesamt 17800 EUR beliefert, die jedoch seit Monaten unbezahlt blieb.
    a) Von wem kann der Metzgermeister Zahlung verlangen?
    b) Wen muss er im Zweifel auf Zahlung verklagen?
    c) Gegen wen muss er Insolvenzantrag stellen, wenn sich Zahlungsunfähigkeit herausstellen sollte?
    d) Da der Metzgermeister noch eine Gegenrechnung von der Hamburger GmbH in Höhe von 23400 EUR bisher unbezahlt ließ, stellt sich die Frage: kann er voll aufrechnen?

    Meiner Meinung nach kann der Metzger bei d) nicht aufrechnen, weil das buchungstechnisch (bei der Buchhaltung) verboten ist, ich weiß aber keinen passenden Paragraphen. Ich denke, dass die Aufrechnung nur bei einer Insolvenz möglich ist (siehe auch Insolvenzordnung), die hier allerdings nicht vorliegt.

    3. Im Handelsregister in Darmstadt ist seit langem eine "Notiz-Klotz-GmbH" eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Notiz-Zetteln in allen möglichen Arten (als Klötze, mit Druck etc.). Gesellschafter sind A, B, und R. Der Betrieb / die Herstellung ist seit dem Frühjahr 1983 eingestellt. Die Gesellschaft wurde im Handelsregister nicht gelöscht. Seit Anganf des Jahres 1986 betreiben die gleichen Gesellschafter in Frankfurt/Main mit beträchtlichen Umsätzen Handelsgeschäfte unter der Firma "Notiz-GmbH, Bürobedarf, Groß- und Einzelhandel". Wie ist die neue GmbH in Frankfurt/Main als juristische Peron rechtlich einzuordnen (als neue selbstständige GmbH, als Fortbestand der bisherigen GmbH)?

    Ich wäre für Hilfe sehr dankbar, da ich - wie ihr sehen könnt - nicht wirklich viel zu den Aufgaben weiß bzw. auch nicht weiß, wo ich dazu etwas in dem Skript finden kann. Vielen Dank schonmal und viele Grüße,

    Nina

    Hallo,

    die Aufgaben lauten:

    1. Warum wir diHrer Meinung nach durch EU-Richtlinien (bis Nov. 1993: EG-Richtlinien) versucht, das nationale Gesellschaftsrecht an das anderer Staaten anzugleichen?

    2. Erklären Sie, wann man von einer Rechtsgemeinschaft spricht (keine Gemeinschaft bürgerlichen Rechts)!


    Viele Grüße,

    Nina

    Hallo,

    ich habe mich gestern abend mal daran versucht, den Anlagespiegel für Aufgabe 3 der Einsendeaufgaben zu BIL09 zu erstellen. Leider weiß ich nicht, was ich mit den Angaben von c) machen soll (Zugang von Ausleihungen 40.000 GE, Abgang 20.000 GE). Außerdem ein weiteres Problem zu b) (Kauf einer Hochdruckpresse): Wie lange ist denn die Nutzungsdauer für diese Hochdruckpresse? Ohne diese Angabe kann ich ja die Abschreibung nicht berechnen. Ich stelle jetzt einfach mal meinen "Versuch" hier rein, vielleicht kann mir ja jemand helfen:

    Grundstücke etc. .....4.000.....-.....-.....-.....1250.....-.....2750
    Techn. Anl. etc. .....6740....500....-....-....4800....-....1940
    Andere Anlagen etc. .....580.....-.....-.....-.....470.....-.....110
    Geleistete Anzahlungen unverändert
    Beteiligungen ...200.....40.....20.....-.....-.....-.....200

    Dabei habe ich jetzt keine Abschreibungen für die Presse vorgenommen und c) zu Beteiligungen dazugerechnet. Noch eine weitere Frage: Bei den anderen Anlagen / BGA erfolge ja im Vorjahr ein Abgang, also müssten auch die kumulierten Abschreibungen herausgerechnet werden. Woher weiß ich aber, wie hoch diese sind? Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank im voraus und viele Grüße,

    Nina

    Hallo,

    ich ein Problem mit Dem Bestellrhythmusverfahren (Aufgabe 1). Kann mir da vielleicht jemand von euch erklären, was es damit auf sich hat, dass es einen konstanten Lieferzyklus und einen konstanten Kontrollzyklus c=2 Wochen gibt? Kann mit dieser Information leider nichts anfangen. Ich habe jetzt die Tabelle mal ohne Beachtung dieser angaben durchgerechnet und bin auf 10 Bestellungen mit insgesamt 139 MW Bestellmenge und 31,3 ME durchschnittlichem Bestand gekommen, weiß aber nicht ob das richtig ist. Würde mich sehr über Hilfe freuen. Vielen Dank im voraus. Meine Emailadresse ist übrigens NinaaniN@web.de .

    Viele Grüße,

    Nina

    Hallo,

    hier noch ein "konkreterer" Versuch:

    Ich habe mit den Einsendeazufgaben zu REK09A angefangen. Bei Aufgabe 1 finde ich nur etwas auf Seite 25/26 im Skript (--> Zweck der Angleichung: es können Europäische Aktiengesellschaften gegründet werden). Habt ihr da sonst noch etwas gefunden? Außerdem bin ich bei Aufgabe 2 relativ ratlos. Hierzu habe ich lediglich auf Seite 31/32 gefunden, dass eine Rechtsgemeinschaft eine "Interessengemeinschaft ohne Zweckgemeinschaft" ist. Dazu habe ich auch über google und Wikipedia keine anderen brauchbaren Treffer gefunden. Ist jemand von euch schon weiter? Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße,

    Nina

    Hallo!!

    Ich bin gerade dabei, die Unternehmensrecht-Einsendeaufgaben REK09A und REK09B zu bearbeiten. Leider komme ich aber nicht wirklich weiter. Wer ist an einem Meinungsaustausch und Lösungsdiskussion interessiert? Würde mich über Rückmeldungen sehr freuen. Vielen Dank schonmal!!!

    Viele Grüße,

    Nina