hi! ich muss eine hausarbeit schreiben und wäre dankbar, wenn man mir ein paar tips geben könnte...
Bauer B lebt im Oldenburgischen. Er hat eine besondere Schweineart herausgezüchtet, das
Oldenburgische Landschwein (fettarm; belastbar). Derzeit hat er einen Bestand von 100
Ferkeln. Er verkauft im Oktober 2005 insgesamt 60 nicht näher gekennzeichnete Ferkel dieser
Sorte an K, weitere 20 an X. Die restlichen 20 aus seinem Bestand will er zu
Aufzuchtzwecken verwenden. Die Schweine sollen im Dezember an K und X geliefert
werden. Leider bricht im November eine verheerende Krankheit aus, die bis auf 26 Ferkel und
die Zuchttiere den gesamten Bestand des B dahinrafft. B, K und X geraten jetzt in Streit. B
möchte 20 Ferkel für sich behalten und den Rest unter K und X aufteilen. Damit sind K und X
nicht einverstanden. K meint, daß er alle 26 Schweine schon deshalb beanspruchen könne,
weil sein Kaufvertrag – unstreitig – vor dem des B mit X geschlossen worden sei. X
schließlich ist der Ansicht, er habe Anspruch auf die Schweine aus allen künftigen Würfen,
bis er seine 20 beisammen habe.
Wer hat Recht?
ich bedanke mich für jede hilfe