Hallo,
Theodor Tüchtig betreibt in Mainz Hechtsheim eine Spedition in Form eines Einzelunternehmens. Der entspr. Gewinn beträgt 100.000,00€. Bei der Ermittlung des Gewinns wurden Mietzahlungen an die Firma Müller in Höhe v. 20.000,00€ als Betriebsausgaben berücksichtigt, da von der Fa. Müller 2 LKW angemietet wurden.
Außerdem wurde für ein langfr. Darlehen Zinsen in Höhe von 2.500,00€ gezahlt.
Im KJ2001 hatte das Unternehmen von Hr. Tüchtig noch kein Gewinn erzielen können, sondern es wurde ei Verlust von 25.000,00€ erwirtschaftet, der im KJ2001 und auch in den vorangegangenen KJ nicht ausgeglichen wurde.
- Ermitteln Sie Gewerbeertrag und die Gewerbesteuer für das KJ2002, wobei davon auszugehen ist, dass der Hebesatz der Stadt Mainz bei 400% liegt.
Mein Ansatz ist folgender:
Die Mitzahlungen von 20.000€ müssen wieder zum Gewinn hinzugezählt werden, da für die LKW von der Fa. Müller Gewerbesteuer bezahlt wird.
Also beträgt der Maßgebende Gewinn 120.000€
Von den langfristigen Zinsen müssen 50% hinzugezählt werden.
Nun kommt mein Problem:
Wie ist der Einheitswert zu berechnen, wenn in der Aufgabe keinerlei Angaben darüber gemacht wird, bzw. wie müssen die Vorjahresverluste gewertet werden.
Danke für die Hilfe