Pooling of Interests Method - Frage zur Beteilugung

  • Hallöchen...
    ich habe mal kurz eine Frage.
    Unser Prof hat eine Klausuraufgabe zur Kapitalkonsolidierung gestellt, die Vorgaben sind für die verschiedenen Formen der Konsolidierung die gleichen.
    Jetzt hat er aber gesagt, die Beteiligung vom Mutterunternehmen am Tochterunternehmen beträgt 70%. Man soll auch die Pooling of Interests Methode anwenden. Aber die besagt doch, dass es vorausgesetzt sein soll, dass das MU mehr als 90% am TU hält.
    Was soll ich davon nun halten ?( ?( ?( ?(

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  • Im Grunde genommen ist doch für diese Methode eine Konzernbildung durch Interessenvereinigung (z.B. Holding) hinreichend, nicht wahr? Ich glaube darüber ist auch etwas in den §§ 300 ff. HGB zu finden. Aber genau weiss ich jetzt auch nicht, wie das mit den Anteilen gehandhabt wird. Ist auch schwer zu sagen, da diese Methode eigentlich nur im engeren Sinne in den USA angewandt wird. (So weit ich weiss ;) )

    Gruß
    Markus

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  • Danke Markus...
    ich habe jetzt mal die Aufgabe gemacht und für die Aufstellung dieser Methode ist keine große Rechnerei notwendig, die Aufgabe ist daher einfach zu lösen.
    Frage mich nur vom prinzip her, wieso er das so geschrieben hat.
    Naja, mir solls wurscht sein, solange ich es richtig mach...

  • Das von Markus angesprochene Wahlrecht ist in § 302 HGB geregelt.

    Pooling of Interest ist an zwei Bedingungen geknüpft:

    • Das erworbene Unternehmen ist umfassen in den Unternehmensverbund zu integrieren, dazu muss mindestens eine Beteiligung in Höhe von 90% vorliegen (wobei hier das Gezeichnete Kapital der Tochtergesellschaft ohne deren selbst gehaltene Anteile als Basis dient - ganz normal also), d.h. Minderheitseigentümer dürfen max. 10% halten.
    • Als Gegenleistung für die Beteiligung dürfen max 10% in Bar gezahlt werden, die restlichen 90% müssen im Rahmen eines Anteilstausches erworben worden sein.

    So, deine Skepsis ist also durchaus gerechtfertigt, es sei den die Tochter hält eine größere Position eigener Anteile.

    Wobei Pooling of Interest meines Wissens nach ohnehin nicht mehr wirklich zulässig ist, sondern nur noch als "graue" Methode!

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