Buchungssätze

  • Kann mir evtl jemand bei den Aufgaben helfen?

    Aufg. 8.

    Scheck für Steuerberater (incl. 16% UST) 3480€
    für Beratung bei der UST (1/3), Gewst. (1/3) und ESt. Erklärung.


    Aufg. 14.

    Der Börsenwert von Wertpapieren des Anlagevermögens mit einem Kaufpreis von 15.000€

    beträgt am 31.12 14.000€

    a) Wie viele € stehen in der Bilanz?
    b) Wie ist zu buchen?

    Aufg. 15)

    Der Börsenwert von Wertpapieren des Umlaufvermögens mit einem Kaufpreis von 8.000€

    beträgt am 31.12 8.500€

    a) Wie veile € stehen in der Bilanz?
    b) Wie ist zu buchen?

    LG
    Sandra

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  • zu 8:
    Beratungskosten..........1000,00
    Vorsteuer....................160,00
    Gewerbesteuer............1160,00
    Privatentnahme............1160,00 an Bank ..............3480,00

    So ist es wohl angedacht, aber hier stimmt irgend was nicht die Gewerbesteuer kriegt weder der Steuerberater (oder macht er nur die Erklärung, dann ist die Position in Beratungskosten u. Vorsteuer zu splitten) noch entfällt darauf USt.
    Also irgendwie leicht schräg die Aufgabenstellung.

    zu 14: beim Anlagevermögen gilt das gemilderte Niederstwertprinzip, dh die Papiere können mit dem langfristigen Wert geführt werden u. wenn dieser 15.000,00 € sein sollte, muß kein Wertverlust erfaßt werden. Ansonsten

    Aufwandskonto (????)...............an Wertpapiere Anlagevermögen .... 1.000,00

    zu 15: beim Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip, dh aus allen gegebenen Werten MUSS der niedrigste angesetzt werden, somit gehen 8.000,00 € in die Bilanz u. gebucht wird gar nix!!!!
    Dörte

    :hae:

  • zu 8.
    M.E. geht´s nur um den Unterschied zwischen (steuerpflichtigen) unternehmenszweckbezogene Beratungskosten und private Beratungskosten => sowohl die Beratung für USt-Angelegenheiten als auch die für GSt-Angelegenheiten sind betrieblich bedingt und sollten (beide!) auf Beratungskosten gebucht werden.

  • zu 8:

    Es geht m.E. um die steuerliche Beratung in USt-, GewSt- und Estl.lichen Angelegenheiten und nicht direkt um die GewSt.

    BS also:

    Steuerberatungskosten 2.000,00
    VoSt 320,00
    Sonderausgaben (SKR 03: also Privatentnahme) 1.160,00

    an

    Bank 3.480,00

    Grüße
    JC