Bei uns ist das in Recht 1 bzw. Recht 2 auch so.
Recht 1 besteht aus BGB/HGB (Wintersemester 03/04>> 4Stunden) und Gesellschaftsrecht (Sommersemester 04 >> 2Stunden). Am Ende vom SS ist dann die Prüfung. Gleichzeitig hören wir aber auch schon Recht 2 ( Öffentliches Recht ..). Dieses Konzept fnde ich nicht wirklich gut, da z.B. bei der Recht 1- Prüfung 2/3 der Aufgaben aus der "alten" Vorlesung bestehen.
Naja da muss man halt durch. XX)