Hi,
arbeite mich gerade durch Finanzierungsübungen durch, komme aber hier nicht weiter. Vielleicht kann mir jemand dabei helfen?
Hier die Fragen:
Welche Auswirkungen kann ein relativ hofer Bezugskurs bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung für das Unternehmen und die alten Aktionäre haben?
Inwieweit dürfen nicht im gezeichneten Kapital enthaltene Eigenkapitalanteile für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden? (nennen Sie auch den §)
Schon im Voraus Danke :dankedankedanke:
Greets,
Nam