Zentralisation oder Dezentralisation

  • Und nocheinmal ich!

    Mein Problemfrage lautet:

    "Ob Zentralisation oder Dezentralisation des Rechnungswesens gewählt wird solltes ausschließlich aufgrund der Höhe der durch jeweilige Organisationsform verursachten Kosten entschieden werden."

    Bitte begründen Sie Ihre entscheidung.


    Ich denke doch das hat was mit der rechtlichen Stellung der Betriebsstätten, der räumlichen trennung zwischen den Betriebsstätten und der wirtschaftlichen Eigenständigkeit der betriebsstätten zu tun oder nicht?

    Sandra

  • Kurz und knapp NEIN! Die rechtliche Stellung von Betriebsstätten oder deren wirtschaftliche Eigenständigkeit hat überhaupt nichts damit zu tun, man kann das Rechnungswesen durchaus "Outsourcen", da gibt es keinerlei rechtliche Hindernisse.

    Was die räumliche Trennung angeht, bist du schon eher auf der richtigen Spur, obwohl diese in der Zeit der elektronischen Belege bzw. elektronisch aufbereiteten Belege zunehmend an relevanz verliert. Aber noch kostet es eben Geld die einzelnen Belege mit der Post oder mit Kurier zu schicken und dann auch noch Kopien zu machen.
    Es ist also wirklich eine Kostenfrage. Wenn die Unternehmensteile sehr klein sind, warum soll ich dann eine Teilzeit-Buchhaltungskraft dort einstellen statt an zentraler Stelle einen Buchhalter in Vollzeit anzustellen? Spart Lohn- und Sozialkosten.
    Wenn ich natürlich Thyssen-Krupp bin, mit mehreren Teilkonzernen mit jeweils mehreren Milliarden Eur Umsatz, dann gibt meine Organisationsform nämlich die unabhängige Steuerung der Teilkonzerne auch die Dezentrale-Organisation des Rechnungswesens vor.

    Zitat

    Bitte begründen Sie Ihre entscheidung.


    Welche Entscheidung denn, oben steht ja nur ein Statement, das man diskutieren kann, aber eine Entscheidung steht da nicht?

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  • Hallo Strolch,

    die rechtliche Stellung der Betriebstätten spielt insofern eine Rolle, wenn die Betriebstätten rechtliche und juristisch Selbständig sind ist das Errichten getrennter Finanzbuchhaltungen vorgeschrieben. So weit bin ich ja schon.

    Ich weiß nur leider auch nicht welche Entscheidung ich begründen soll!
    Ich würde die gegebene Aussage ja als Falsch einstufen. Nur leider fällt mir nicht wirklich eine Begründung ein.

    LG
    Sandra :boah:

  • Zitat

    Original von nanna
    Hallo Strolch,

    die rechtliche Stellung der Betriebstätten spielt insofern eine Rolle, wenn die Betriebstätten rechtliche und juristisch Selbständig sind ist das Errichten getrennter Finanzbuchhaltungen vorgeschrieben. So weit bin ich ja schon.

    Ich weiß nur leider auch nicht welche Entscheidung ich begründen soll!
    Ich würde die gegebene Aussage ja als Falsch einstufen. Nur leider fällt mir nicht wirklich eine Begründung ein.

    LG
    Sandra :boah:

    Grundsätzlich kann man sie outsourcen, das hat Strolch schon richtig erklärt. Ich würde auch einmal von dem Begriff Betriebsstätten weggehen, denn mit diesem kann man mMn rein gar nichts anfangen! Es ist klar, dass meine Divisions z.B. eine eigene Buchhaltung brauchen und diese in einen konsolidierten Abschluss aufgenommen werden müssen, aber unter Betriebsstätten verstehe ich eigentlich z.B. meinen Fertigungsbereich, Montage usw. Immer eine Frage der Definition, nicht wahr?

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Zitat

    wenn die Betriebstätten rechtliche und juristisch Selbständig sind ist das Errichten getrennter Finanzbuchhaltungen vorgeschrieben.


    Klär mich mal auf wo das steht! Denn ich hab davon noch nie was gehört!
    Oder meinst du eher, dass für jeden einzelnen selbständigen Betrieb ein eigener Abschluss erstellt werden muss?
    Das hat dann aber nichts mit der dezentralen oder zentralen Organisation zu tun sondern vielmehr damit, dass ich in der Buchhaltung eine Software brauche die mehrere Mandanten verwalten kann, was moderne Software durchaus leistet.

    Ich persönlich definiere Betriebsstätten aus der praktischen Erfahrung als einzelne Fertigungswerke. Werk 1 ind Hamburg, Werk 2 in Düsseldorf und Werk 3 in Hintertupfing. Wobei du natürlich auch mehrere Werke in einer Stadt haben kannst. Oder aber auch wie Markus schon gesagt hat, verschiedene Gebäude auf dem gleichen Gelände mit unterschiedlicher Aufgabe. Ist also ein sehr dehnbarer Begriff.

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