Abgrenzung

  • Im Dezember der Abrechnungsperiode 02 wird eine Maschine desfekt. Die Reparatur wird im Februar der Abrechnungsperiode 03 in Auftrag gegeben und am 14.03.03 durchgeführt.
    Die Rechnung ndes Reparaturbetriebes beläuft sich auf 5000 Euro (netto) Die Bilanz zum 31.12.02 wird am 25.4. erswtellt. Der Reparaturaufwand soll im Abschluss der Abrechnungsperiode 02 exakt berücksichtigt werden.

    Ist die Buchung so richtig, es scheint mir zu simpel?
    6112 Fremdinstandhaltungt 5000.- an 370 Rückstellungten 5000.-

  • Ist ok., aber ich war bisher immer der Ansicht, dass in der alten GV/Bilanz nur erscheinen darf, was in den ersten ZWEI Monaten des nächsten Jahres durchgeführt wird (und hier ist es erst im März zur Rep. gekommen). Bitte noch mal nachlesen, wie lange die Frist für durchzuführende Rep. ist.
    Dörte

    :hae:

  • Also Rückstellungen sind eigentlich nur ungenaue Zahlungen.
    z.B. wenn du noch Gerichtskosten zu zahlen hast, wo du nicht genau weißt, wie hoch das wird, oder eine rep planst, die ca. 30.000 euro kostet...

    sonst sind das sonstige vbk, wenn du die genauen kosten kennst. (5000 netto)
    Also solltest du buchen.

    Reparaturarbeiten an sonstige Vbk. 5000

  • Doerte:

    Sehe ich genauso, es gab da eine Frist, musst du im HGB nachlesen.

    hayfu:

    Es gibt schon Rückstellungen für unterlassen Instandhaltungen, also müsste man sie schon bilden dürfen. Genaueres steht wie immer im HGB, aber ich bin gerade zu faul, das rauszusuchen ;)

    Gruß
    Markus

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