Durch dieses Thema muss ich mich richtig durchbeissen und suche dringend Unterstützung:
Ich stelle hier zwei Fragen einer Klausur zur dispposition und hoffe, dass mir jemand seine Unterstützung anbietet.
Frage 1:
Neun Mitglieder einer Industriellen-Familie haben die "Hess. Bachwaren AG" mit einem Grundkapital von 18 Mio. Euro gegründet. Das Familienoberhaupt, Herr Bertrand, hat Aktien im Wert von 12 Mio. Euro übernommen und dafür sein bisheriges Unternehmen in die AG eingebracht. Die AG beschäftigt nach dem ersten Geschäftsjahr 792 Mitarbeiter, die nicht Familienmitglieder sind, und überlegt, wie der Aufsichtsrat (zu Gunsten der Familie) zu besetzen sei.
Stellen Sie dazu umfassende Überlegungen an!
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Frage 2:
Zwischen der X-AG (2.754 Mitarbeiter), Sitz in Frankfurt, und der B-Ltd, Sitz in London, wurde ein Beherrschungsvertrag mit B-Ltd. als beherrschender Gesellschaft geschlossen. In der Satzung der X-AG ist festgelegt, dass der Aufsichtsrat der X-AG bei Geschäften mit einem Umfang von mehr als 1 Mio. Euro zustimmen muss. Der Vorstand der B-Ltd. weist den Vorstand der X-AG an, ein Geschäft in Höhe von 2,64 Mio. Euro mit einer Firma in Riad, Saudi Arabien, zu tätigen. Der Vorstand der X-AG verweigert seine Zustimmung aus Bedenken wegen der Auftragsabwicklung.
Kommt bei dieser Lage das Geschäft dennoch zustande?
Wird in diesem Fall aufgrund der gesetzlichen gegebenen Möglichkeiten die Mitbestimmung umgangen?
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:dankedankedanke:
LG
Alfons