Hallo,
ich soll die Gesetzgebungskompetenz beschreiben, dabei ist der Art. 105 Abs. 1, 2 GG + Art. 105 Abs. 2, 2a GG mit gemeint.
Wie soll ich das nun beschreiben? Mir fehlen irgendwie die Worte (auch wenn sie da stehen) und das Verständnis.
Danke im voraus
Gruß
Sonja