Problem nach einem Autounfall

  • Hallo,

    vor ein paar Tagen hatte ich einen Autounfall.

    Ich bin bei grün ganz normal über eine Kreuzung gefahren und mir gegenüber war ein Wagen der nach links abbiegen wollte. Die Fahrerin dachte, sie schafft es noch - was sie nicht tat.
    Ich wollte auch bremsen, bin aber auf dem Weg vom Gas- zum Bremspedal mit meinen Plateauschuhen an den Pedalen hängen geblieben. Das habe ich aber nicht als Unfallgrund angegeben.

    Die Gegnerin hat aber gleich aufgeschrieben, dass ich Plateauschuhe an hatte, und jetzt behauptet sie, sie wäre nicht schuld und will nicht dafür aufkommen.
    Ich habe nichts falsch gemacht. Sie versucht zu behaupten, dass meine Schuhe den Unfall verursacht haben. Aber das muss sie doch beweisen können, oder?!

    Was passiert nun? Kriege ich Ärger mit der Versicherung? Hat dazu jemand Erfahrung?

    Mirja

    Hier die Schuhe die ich trug:

  • 8o sone Schuhe trägt noch jmd....... Watn Wahnsinn.....

    Hallo Mirja,

    ich kenn mich zwar mit Versicheruingen nicht so aus, meine aber mal gehört zu haben, dass man geschlossenes Schuhwerk tragen muss.

    Greetz Wastel

    PS. besorg Dir echt ma ein paar andere Treter :D

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca

  • Hallo Mirja,
    genauso wie Wastel kenne ich mich mit Versicherungen nicht aus, aber im TV habe ich über dieses Thema eine Sendung verfolgt.
    Du hast zum Autofahren feste Schuhe zu tragen, diese Flip Flops und ähnliches Schuhwerk, wo Deine Schuhe auch mit gemeint sind, sind grundsätzlich zum Autofahren verboten.

    Wenn Du pech hast, bekommst Du eine Mitschuld, dass ist bei einer Freundin geschehen, die hatte Flip Flops an.
    Nun ist sie Gott sei Dank von diesem Schuhwerk geheilt!

    Am besten Du schaltest einen Anwalt ein, so bist Du erstmal auf sicherer Seite.

    Gruß
    Sonja

    P.S. dies ist keine Rechtsberatung!!!

    Kindermund tut Wahrheit kund

  • Hallo!

    Die Schuhe sind natürlich scheiße zum Autofahren. Dennoch hattest du Vorfahrt, die Linksabbiegerin ist also Schuld. Wie das mit Teilschuld etc. ist weiß ich nicht, und klar hättest du sofort bremsen müssen. Die Hauptschuld trägt aber trotzdem die Person, die dem anderen die Vorfahrt genommen hat. Im schlimmsten Fall bleibt jeder auf seinem Schaden sitzen und muss ihn selbst tragen (bzw. die Versicherung)

    War eigentlich die Polizei vor Ort? Gab es weitere Zeugen (die du noch erreichen kannst)? Sonst steht eh Aussage gegen Aussage

    Viel Glück

  • Explizit verboten ist es nicht; steht jedenfalls in keinem Paragraphen der StVZO drin.
    Der ADAC behauptet allerdings gern, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn man mit ungeeigneten Schuhen oder barfuß fährt, da du gegen deine Sorgfaltspflicht verstossen hast:

    "Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit
    verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). "

    Ich persönlich halte gar nichts davon, mit Buffalos o.ä. zu fahren, da das unvernünftig für dich und gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ist. Mich würde es auch nicht wundern, wenn die Versicherungspflicht damit erloschen ist.

    "Gewalt ist die letzte Zuflucht der Unfähigen."

  • Verstehe ich das richtig?!
    Am Unfall bin ich noch nicht mal schuld aber es wird mir wegen der Plateauschuhe eine Mitschuld gegeben?!
    Oje, mir ist mulmig.

    Ich konnte nichts dafür! Sie hat mir die Vorfahrt genommen und jetzt versucht sie, die Schuld auf mich abzuwälzen

    Und mit den Schuhen war ich noch NIE hängengeblieben.
    Letzlich kann ICH nichts dafür, daß sich die Sohle zwischen den Pedalen verfangen hat. Das könnte jeder Autofahrerin passieren.

    Mirja

  • Zitat

    Am Unfall bin ich noch nicht mal schuld aber es wird mir wegen der Plateauschuhe eine Mitschuld gegeben?!


    Naja, an sich ist es doch so: Wenn es auch nur ansatzweise die Möglichkeit gegeben hätte, hättest du bremsen müssen (auch wenn das den Schaden nicht großartig vermindert hätte). DANN hätte man aber auch Bremsspuren finden müssen. Tut man aber nicht. Du bist also ungebremst in den anderen Wagen geknallt Damit hat man doch im gewissen Sinne schonmal eine Teilschuld.... oder? Und dann kommen die Ermittlungen, WARUM du nicht gebremst hast. Wenn du alkoholisiert gefahren wärest, hättest du ja auch eine Teilschuld, weil deine Fahrtauglichkeit dadurch eingeschränkt war. Und in diesem Fall hattest du Schuhe an, mit denen man nicht gut fahren kann. Dass dir vorher nichts passiert ist, ist Glück. In normalen Situationen musst du deine Füße aber auch nicht derartig schnell bewegen und hast auch immer noch ein wenig Zeit, die Bewegung zu korrigieren, wenn du doch mal ein wenig hängen bleibst.
    Ich habe schon von Personen gehört, die durch die praktische Fahrprüfung gefallen sind, weil sie Sandalen mit zu hohem Absatz getragen haben und damit nicht fahren durften.
    Ich überlege ja schon bei manchen meiner hochhackigen Schuhe, ob ich damit wirklich vernünftig fahren kann :rolleyes:

    Schubladen-Denken: Blödsinn mit Methode
    Ich mache mein Ding halt neben der Kommode
    (frei nach: Wise Guys - Showtime)

  • Zitat

    Original von Flowerlady

    Und in diesem Fall hattest du Schuhe an, mit denen man nicht gut fahren kann. Dass dir vorher nichts passiert ist, ist Glück.

    Flowerlady: Sorry, ich muß Dir widersprechen.

    Verboten sind nur Flip-Flops und Pfennigabsätze, weil sie nicht stabil genug sind.

    Bei meinen Buffalos habe ich ja eigentlich festen Halt. Wie ich oben sagte: Bisher konnte ich mit den Schuhen problemlos fahren.
    Hier hat mir die Gegnerin die Vorfahrt genommen. Hätte ich nicht bremsen müssen, wäre ich auch nie hängengeblieben.

    Mirja

  • Also ich habe damals in der Fahrschule gelernt, dass die Schuhe hinten "geschlossen" sein müssen, also entweder richtig feste Schuhe oder zumindest Sandalen, die hinten einen Riemen haben

    Zitat

    Hätte ich nicht bremsen müssen, wäre ich auch nie hängengeblieben.


    Naja, aber beim Autofahren muss man nunmal manchmal bremsen... ;)

    Schubladen-Denken: Blödsinn mit Methode
    Ich mache mein Ding halt neben der Kommode
    (frei nach: Wise Guys - Showtime)

  • Hallo,

    erst ist grundsätzlich verboten mit solchen Schuhen zu fahren, hat mir gestren erst die nette Polizei gesagt nachdem sie mich wegen eines dfekten Bremslichtes anhielt und sah das ich Flip Flops trug, ich konnte aber Barfuss weiter Fahren.

    Sag doch einfach das du Barfuss gefahren bist, und das Andere Auto so schnell war das du nicht mehr reagieren konntest. Die schuhe hast du erst angezogen als du aus dem Auto ausgestiegen bist.

    Versuch ist es wert, ansonsten bekommst du eine Teilschuld.

    Gruss Matthias

  • Hi,
    will mich auch mal aeussern zu dem Thema.
    Der Punkt ist, dir wurde die Vorfahrt genommen. Somit ist die Schuldfrage geklaert.
    Dass du die Schuhe anhattest muss dir erst mal bewiesen werden. Gab es denn irgendwelche Unfallzeugen vor Ort? Polizei etc.?????Wenn nicht, denn streite doch einfach ab, dass du die Schuhe anhattest.
    Sowas kann ich ueberhaupt nicht ab, wenn Leute zu XXXX zum Autofahren sind und denn die Schuld auf andere abwaelzen wollen.

    Viele Gruesse der malottki;-)

    Tell me what you eat and I tell you who you are.(Brillat-Savarin)

  • Sorry.......aber da hast Du sehr schlechte Karten

    Wir selbst haben eine Unternehmens- und Finanzdienstleistung und sind täglich mit diesen Fällen betraut. Meine Frau organisiert für ihre Kunden mit über 140 Produktpartner deren persönliches Versicherungsmanagement.

    Darin eingeschlossen ist die komplette Schadensabwicklung für unsere Kunden. Den von Dir beschriebenen Fall hatten wir bereits mehrfach.

    ..Barfuß.....mit Jesus-Schlappen.....eine Dame hatte einen Absatz von 7 cm.....

    alle haben sie den Schaden selbst tragen müssen.

    Die StVO schreibt "geeignetes Schuhwerk" vor, was den Kontakt zu den Pedalen jederzeit "sicher" ermöglicht.

    Die von Dir beschriebenen Schuhwerke sind nicht geschlossen und somit geeignet, den Kontakt zum pedal nicht sicher zu stellen. Somit liegt die klare Schadenshaftung bei Dir........der Richter/-in am Amtsgericht wird Dir fahrlässigkeit unterstellen, was im Streitfall sogar mit Punkte in Flensburg enden kann.

    Jetzt mal ganz ehrlich..........was wäre gewesen, ein Kind hätte Dir die Vorfahrt genommen ...........wie würde sich dann die ganze Diskussion gestalten?

    von Mirja: Bei meinen Buffalos habe ich ja eigentlich festen Halt. Wie ich oben sagte: Bisher konnte ich mit den Schuhen problemlos fahren. Bereits dieses eigentlich deklasiert diese Schuhe für den Straßenverkehr.

    Was den Einwand in der Diskussion betrifft, dass man keine Schuld hätte und trotzdem den Schaden hat, begründet sich aus der tatsache der gefahrenabwehr. generell haftet derjenige, der die Gefahrensituation herbeiführt. Wenn aber eine nachfolgende Reaktion ungeeignet ist, die Gefahrensituation zu verhindern, liegt eine Mitschuld vor. Diese Mitschuld erhöht sich in dem Maße, in dem keine Vorsorge zur Gefahrenabwehr getroffen wurde. Mit dem anziehen solcher Schuhe nimmt der Fahrer bereits vor Fahrtantritt billigend bzw. vorsätzlich in Kauf, dass er bei einer herannahenden Gefahrensituation nicht mehr reagieren kann und die Gefahr abwenden kann. Somit stellt er sich selbst als "die eigentliche" Gefahr dar.

    Einem LKW-Fahrer, der eine Mofa-Fahrer angefahren hat (trotz unbeleuchteter Fahrt des Mofa-Fahrers und schwarzer Kleidung.....und dann auch noch von "links") wurde am OLG Frankfurt der Führerschein entzogen sowie 8 Monate auf Bewährung und eine saftige Geldstrafe für eine gemeinnützige Organisation (soweit ich mich erinnern kann 1.800 € an Kinderhilfswerk und DRK). Dies hatte den Totalverlust des Arbeitsplatzes zur Folge. Sein Schuhwerk war genau identisch wie in Deinem Fall.

    Und nicht vergessen sollte man die generelle Betriebshaftpflicht, die bei Eintritt eines Schadens grundweg bis zu 20% hoch sein kann.

    Man kann selbstverständlich über jedes weitere Detail weiter diskutieren.......gibt es Zeugen, gibt es Polizei u.s.w. . Wenn das Schuhwerk festgestellt ist durch eine andere Person braucht man nicht weiter zu diskutieren, außer man hätte selbst Zeugen, da man nun selbst in der Beweislast ist.

    Un die Aussage, hätte ich nicht bremsen müssen, wäre es nie zu diesem Unfall gekommen........ist gelinde gesagt "etwas schräg".........wäre das Kind nicht dem Ball nachgerannt, wäre es nicht tot.......dies wäre das Ergebnis aus diesem Fall.

    Grüße

    Alfons

  • Zitat

    Original von Mirja-
    Verstehe ich das richtig?!
    Am Unfall bin ich noch nicht mal schuld aber es wird mir wegen der Plateauschuhe eine Mitschuld gegeben?!
    Oje, mir ist mulmig.

    Ich konnte nichts dafür! Sie hat mir die Vorfahrt genommen und jetzt versucht sie, die Schuld auf mich abzuwälzen

    Und mit den Schuhen war ich noch NIE hängengeblieben.
    Letzlich kann ICH nichts dafür, daß sich die Sohle zwischen den Pedalen verfangen hat. Das könnte jeder Autofahrerin passieren.

    Mirja


    Hey Mirja,


    also mal ganz ehrlich , mit so nem Absatz ist es klar das mal man hängen bleiben kann. Ich fahre einen Audi S6 mit Automatic, und ich fahre auch immer mit Flip-Flopps, und ich bleibe auch öfter mal hängen.

    Also wenn du rasen willst lass die dinger aus ;) Für gemütliches fahren und immer abstand halten und lieber auf den verkehr warten, kann dir mit den dingern nix passieren.

    Wenn du von der Polizei erwischt wirst, dann kostet es 10,00 € Strafe für das Tragen solcher Schuhe. Die Schuhe müssen am Fuß immer festen halt haben. Wurde mir schon oft gesagt , rede aus Erfahrung :)

    Allerdings kannst du eine Teilschuld bekommen , wenn nachweissbar ist, oder es nachweissbar nachgestellt wird, zb. wenn Versicherungen den Fall nicht glauben was du sagst wird es nachgestellt. Sollte dann rauskommen das man den Unfall verhindern hätte können mit festem Schuhwerk bekommst du eine Teilschuld, und somit steigt auch deine KFZ-Versicherung.

    Nur zu dem Fall was passieren kann. Warte am besten ab, was nun endlich rauskommt und gut ist !

    Wenn sie alleine war, und du alleine warst, und es keine Zeugen gibt dafür das du diese Schuhe anhattest, was soll dann schon sein ? Sagste einfach du hattest die schuhe nicht an, und somit steht es Aussage gegen Aussage, und eingestellt wird das verfahren , sofern es soweit kommen wird.

    Aber jetzt mal ne schöne Woche und mach dir bei dem schönen Wetter nicht allzuviel Gedanken.

    Kannst ja ne PN schicken

    Grüße
    Florian

  • Sehe es genauso wie meine beiden Vorredner. Fakt ist, du trägst eine Teilschuld. Aber es kommt jetzt eben darauf an wie es mit Polizei & Versicherung weiterläuft, von daher, würde ich es so machen wie Florian es schon sagte, einfach einmal abwarten. Vielleicht hast du auch einfach Glück im Unglück ;)

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • ok danke, das macht mir wieder Mut!

    Zu den Schuhen kann die Gegnerin sowieso nichts beweisen.
    Aber sie versucht sich an alle Strohhalme (und an alle Schuhe :) ) zu klammern und das nervt!!!

    Mirja

  • Hallo,

    nun komme ich auf meinen Unfall zurück.

    Mir wird eine Teilschuld von 75% angerechnet!!!
    Angeblich wegen "ungeeignetem Schuhwerk" ..."erhebliches Mitverschulden"...usw.

    Was soll denn das??? Was kann ich jetzt tun? Würde mich über Tips und Infos freuen.

    Mirja

  • Ich denke kurz und knapp kann man sagen: Lern aus diesem Fehler und fahr zukünftig mit anderem Schuhwerk (wobei ich mich meinen Vorrednern anschließen muss und das eigentlich nicht als Schuhwerk bezeichnen kann ;) ).

    Wie schon mehrfach geschrieben, war es nunmal mit deine Schuld und deshalb ist es rechtmäßig dir eine Teilschuld anzurechnen, zu wieviel Prozent entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
    Das einzige was du tun kannst (wenn es dir das Wert ist oder du nen Rechtsschutz hast) einfach mal 'ne Kanzlei mit Schwerpunkt Verkehrsrecht aufzusuchen und ein Beratungsgespräch zu führen..
    Das ist idR nicht besonders günstig, aber der kann dir genau sagen, ob diese relativ große Teilschuld gerechtfertigt ist oder es sich lohnt dagegen vorzugehen.
    Wenn sich der Streitwert allerdings im niederen Eurobereich bewegt, wäre das wohl vergebene Liebesmüh (besonders für den Advokaten :) ).

    Gruß,
    Daemon

    Fighting for peace is like screwing for virginity

  • Wie schon öfters im Thread erwähnt: Der einzige der dir einen Rat geben kann ist ein Fachanwalt! Alles andere sind nur Spekulationen. Wenn es dir so wichtig ist schildere einem Fachanwalt dein Problem. Der kann dir dann sagen, inwiefern es sich lohnt weitere Schritte einzuleiten.

    Gruß
    Markus

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