Ermittlung kurzfristiger Preisuntergrenzen (Teilkostenbasis)

  • Ich versuche es nochmal, beim ersten Versuch habe ich wohl etwas falsch gemacht.
    Also dann, hier mein Hilferuf, sitze wohl gerade vollkommen auf dem Schlauch.

    Zitat aus meinen Unterlagen:
    " Preiszugeständisse ohne dass die Substanz des Unternehmens gefährdet wird. ........kurzfristig kann auf die Deckung der Fixkosten und im äußersten Fall sogar auf den Deckungsbeitrag verzichtet werden."

    Wenn ich auf den Deckungsbeitrag verzichte, gefährde ich dann nicht die Substanz des Unernehmens?

  • Wie in der Aufgabenstellung schon steht "kurzfristig" kann darauf verzichtet werden.

    Es geht dabei darum, dass man im Endeffekt nur die variablen Kosten des Produktes deckt, also die Kosten die direkt in das Produkt eingehen. Das kann man durchaus ein, zwei, drei Monate machen. Das Problem ist natürlich dann man dannach wieder mit einem + Produzieren muss, da am Jahresende ganz im Gedanken der Vollkostenrechnung alle Kosten gedeckt sein und zumindest noch ein kleiner Gewinn rausschauen sollte.
    Von daher ist diese Preisuntergrenze also eine eher theoretische Angelegenheit, die aber durchaus ihren realen Bezug hat: Bevor ich zwei Monate gar nichts produziere, Produziere ich doch lieber nur zu den var. Kosten um zumindest die Belegschaft und die Maschinen in "gebrauch" zu halten.

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