Langzeitstudiengebühren weil im Aufbaustudium das Studienguthaben wegfällt??

  • Ein wenig kompliziert: Ich studiere im 12. Semester Musik und Englisch auf Lehramt für Gymnasien. Deshalb bin ich sowohl an der Universität Hannover, wie auch in der Musikhoschule Hannover immatrikuliert (d.h. ich zahle dort Verwaltungsgebühren). Die offizielle Regelstudienzeit beträgt für dieses Studium 11 (+ 4 freie Semester).

    Hatte alles gut geplant, so dass ich nach dem 9. Semester mit Schulmusik fertig war und Überleitungsprüfung zu dem Aufbaustudium Diplom Jazz Gesang gemacht habe. (Hatte vorher auch Schwerpunkt Jazz Gesang, also nichts neues, habe vier Semester für den Studiengang bekommen)

    Nun beträgt aber die Studiendauer von Jazz Gesang 8+4 Semester, nicht wie Schulmusik 11+4 Semester. Die Hochschule hat die 15 Studienguthaben Semester gelöscht und mein Studienguthaben neu berechnet. Dies bedeutet ich soll jetzt 500 Euro Langzeitstudiengebühen zahlen, weil die 12 Semester ja nun vorbei sind. Als ich mich erkundigte, was denn mit meinem Studienguthaben ist meinten die, dass man es nicht übertragen kann. Nun müssen aber diejenigen aus meinem Semester, die mit Schulmusik noch nicht fertig sind, bis zum 15. Semeter nichts bezahlen, und ich soll nach dem 12. Semester Langzeitstudiengebühren zahlen? Obwohl ich schneller fertig war und nur weil ich ein Aufbaustudium an der Musikhoschule mache?

    An der Uni sind noch 3 Semester auf meinem Konto, also da gibt es kein Problem. Da frag ich mich, wo denn da die Gerechtigkeit bleibt. Also müsste ich für das folgende Semester 280 Euro für die Uni, 500 Euro Langzeitstudiengebühren plus 76 Euro an die Hochschule zahlen. Und dies ohne Brief, Verwahnung oder sonstiges....habe nur den Überweisungsträger bekommen.

  • Nunja, aber es ist sicherlich alles in der Rahmenstudienordnung deines Landes und der Hochschule festgehalten, somit ist das alles auch rechtens, dass Studiensemester tlw. nicht verrechnet werdden können habe ich auch schon desöfteren gehört, eine Vorwarnung o.Ä. muss eben wenn es beschlossen ist, nicht geschehen, denn es kann ja ein jeder selbst in der RStO nachlesen. Ob fair oder nicht spielt wie so oft keine Rolle, ich denke einmal dir bleibt nichts anderes übrig als zu zahlen!

    Gruß
    Markus

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