Falschlieferung--> Hilfe... welche §

  • Hallo...

    Z Liefert 1000 Taschenrechner X53 an. Bestellt waren taschenrechner X52.

    Y bemerkt die Falschlieferung erst nach 3 wochen und reklamiert.

    Er verlangt Nachlieferung der Bestellten Sache innerhalb einer Woche.


    Wie ist die rechtslage ???

    Ich hoffe mir kann jemand Helfen.

    Liebe Grüße
    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

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  • Bei 1000 Stück geh ich davon aus, das beide Kaufleute sind!

    In diesem Fall gilt, die Ware als akzeptiert, da Y nicht rechzeitig gerügt hat.
    Es gelten die Vorschriften des HGB!
    Paragraphen suchst du dir bitte selber raus!

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