Hallo zusammen
ich brauche Hilfe zu einer Aufgabe
P. Reiss ist selbständiger Vertreter für Kosmetik und Körperpflege. Er lernt Patrizia Tochter von einem Geschäftinhaber einer Pafümerie kennen. Die beiden heiraten und übernehmen das Geschäft von Patrizias Eltern.
a) Welche Firmierung kann die neue Einzelunternehmung haben?? mit Angabe von §
b)Nehmen wir an die zwei haben Gütertrennung vereinbart und wollen eine OHG gründen.
Können sie das Einzelunternehmen umgründen????
c) Anlässlic der Umgründung zur OHG wird auch die Geschäftsgrundlage insofern erwietert, als P. Reiss seine ehemaligen Vertretungen aktiviert und mit einbringt, Patriia bringt das Geschäft ihrer Eltern mit ein.
- Sind diese Kapitaleinlagen in Ordnung?
-Können beide Geschäfte überhaupt zu einer OHG zusammengefasst werden?
d) Für die Bearbeitung der Vertretung wird ein Prokurist bestellt.
kann die Prokura auf diesen Zweig des Unternehmens beschränkt werden?
Liebe Grüße aus dem Schwabenland
Danke für die Hilfe
Tami