SoPo mit Rücklageanteil, Verzerrung des AV´s ?

  • Nehmen Sie zu folgender These Stellung:

    Der Sopo mit Rücklageanteil kann dazu genutzt werden, Verzerrungen im Ausweis des Wertes des Anlagevermögens zu verringern
    ?(

    Ich weiß, dass der SoPo aus unversteuertem Gewinn gebildet wird, also den Gewinn mindert und die Steuerschuld in die Zukunft verschiebt. Er wird über sonst. betr. Erträge bzw. Aufwendungen gebildet und wird in der Bilanz vor dem EK ausgewiesen.

    Was hat der SoPo überhaupt mit dem AV zu tun?

    Vielen Dank schonmal

    Coco

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  • Hallo,

    nach dem Steuerrecht, kann eine § 7 g EStG Ansparrücklage gebildet werden, um in späteren Zeiträumen die Sonderabschreibung auf das Anlagevermögen gelten zu machen. Diese Ansparrücklage wird in der Passiva der Bilanz als Sonderposten mit Rücklagenanteil ausgewiesen. Das ist eine Möglichkeit.

    Die andere wäre eine Rücklage für Ersatzbeschaffung....

    JC

  • Ich glaube eher, es ist die Ersatzbeschaffung gemeint.
    Wenn eine außerplanmäßige Abschreibung durchgeführt wird, wird das Gut evtl. unterbewertet. Dadurch entsteht eine stille Reserve und das AV wird verzerrt.

    Also erhöht ein SoPo die Verzerrung. Kann das stimmen?

    LG

  • Gem. § 247 Abs. 3 HGB sind Sonderposten mit Rücklagenanteil aufgrund der umgekehrten Maßgeblichkeit ausschließlich aus steuerlichen Gründen zu bilden.

    Zu meinen zwei o.g. genannten SoPo sind noch weitere vorhanden:

    1. Rücklage für Investitionszuschüsse
    2. Rücklage für Ersatzbeschaffung
    3. Rücklage nach den §§ 6b und 6c EStG
    4. Euroumrechnungsrücklage
    5. Ansparrücklage

    Steuerrechtlich können Aufwendungen bereits (z.B. im Falle der Ansparrücklage) bereits vor der eigentlichen planmäßigen Abschreibung in der GuV berücksichtigt werden. Bei der Bildung einer Ansparrücklage erfolgt eine Minderung des Erfolges. In den Folgejahren kann die Ansparrücklage zugungsten der steuerlichen Sonderabschreibung (auch gem. § 254 HGB zugelassen) gem. § 7 g EStG aufgelöst werden. Sie ist spätestens nach 2 Jahren aufzulösen.

    Dieses Instrument der Ansparrücklage kann steuerlich dazu genutzt werden um den Gewinn im Jahr der Bildung der Ansparrücklage zu drücken....dies ist dann sinnvoll wenn die Steuersätze in zwei (drei) aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren nach unten variieren.

    --> Es hat rein nichts mit den handelsrechtlichen Abschreibungsarten (plan- und außerplanmäßig). Das hat nichts mit den offenen Rücklagen nach dem Handelsrecht zu tun.

    Falls du noch weitere Infos zu den steuerlich zulässigen Rücklagen benötigst, kann ich diese hier im pdf Format hochladen....

    JC