Hallo steph,
Manteltarifvertrag regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub,Kündigungsfristen und Akkordarbeiten.
Rahmentarifverträge regelt die Lohngruppeneinteilung nach Tätigkeitsmerkmalen, d.h. für bestimmte Industriezweige oder Betriebstypen.
Ich denke über die Dauer: Bei Lohntarifverträgen die Löhnen und Gehälter ändern sich ja öfter als die allgemeinen Arbeitsbedingungen z.B. die Ausbildungsvergütung sie verändert sich jedes Jahr und das ist unterschiedlich und die Lohnhöhe ist ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich Enthält der Tarifvertrag keine Ausschlussfristen, verjähren die tarifverträglichen Ansprüche zwei Jahre nach Schluss des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.Die verjährung berechtigt den Arbeitgeber lediglich, gegen ihn erhobene Ansprüche, z.B. auf Nachzahlung des Arbeitsentgeltes, zu verweigern.Zahlt der Arbeitgeber trotz der inzwischen eingetretenen Verjährung, kann er den Betrag nicht zurückfordern.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Ich gebe für die antwort keine Garantie!!!
Gruss Katrin