Einsendeaufgabe BIL06

  • Hallo,

    ich benötige bei folgenden Aufgaben eure Hilfe

    1. Aufgabe:

    Die Motorenwerke Sauber AG hat in der werkseigenen Forschungsabteilung ein neues Produktionsverfahren zur Reinigung von Betriebsstoffen entwickelt. Hierauf hat sie ein Patent erhalten, dessen Nutzungsdauer auf 5 Jahre begrenzt ist. An Entwicklungskosten fielen im Entwicklungsjahr 550.000,00 € an. Der Marktwert (Verkaufspreis) beträgt 800.000,00 €. Die Geschäftsleitung überlegt nun, ob und in welcher Höhe sie das Patent in der Handelsbilanz bzw. Steuerbilanz aktivieren kann. Begründen Sie Ihre Entscheidung mit den gesetzlichen Bestimmungen!


    2. Aufgabe:

    a) Erklären Sie ausführlich mithilfe der handelsrechtlichen Vorschriften die Anwendung des Niederstwertprinzips im Sachanlagevermögen!

    b) Wie wird das Niederstwertprinzip bei Finanzanlagen des Anlagevermögens umgesetzt?


    3. Aufgabe:

    Wie werden die folgenden Fälle in der Bilanz ausgewiesen? Begründen Sie Ihre Entscheidung mit den entsprechenden Rechtsquellen!

    a) Das Stammkapital der Murks GmbH beträgt 200.000,00 €. Von den Gesellschaftern wurden 70.000,00 € als Stammeinlage eingefordert. Die Gesellschafter haben die geforderte Einlage eingezahlt.

    b) Das Grundkapital der Sercu AG beträgt 200.000,00 €, hiervon wurden 100.000,00 € eingefordert. Von den eingeforderten Beträgen sind 60.000,00 € eingezahlt worden. (§ 272 Abs. 1 HGB)


    4. Aufgabe:

    Erklären Sie die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten unter Angabe der gesetzlichen Quellen! Geben Sie auch den entsprechenden Bilanzausweis an.


    Danke im voraus :thumbup:

    Viele Grüße

    Dana :)

    Einmal editiert, zuletzt von Baluna2411 (24. Januar 2018 um 09:55)

  • Hey Gast!
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    • Offizieller Beitrag

    1. Aufgabe:

    Das Patent kann in der Handelsbilanz als Sachanlage aktiviert werden, wenn es für das Unternehmen von dauerhaftem Nutzen ist. Dies ist der Fall, wenn das Patent während der Nutzungsdauer von 5 Jahren für die Erzielung von Einnahmen genutzt wird. Der Buchwert des Patents kann entweder durch die Entwicklungskosten oder den Marktwert (Verkaufspreis) bestimmt werden, je nachdem welcher Betrag niedriger ist. Im vorliegenden Fall wäre der Buchwert des Patents 550.000 EUR, da dieser Betrag niedriger als der Marktwert von 800.000 EUR ist. Das Patent kann somit in der Handelsbilanz zum Buchwert von 550.000 EUR aktiviert werden.

    In der Steuerbilanz wird das Patent nach den gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) aktiviert. Nach § 6 Abs. 1 EStG sind Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern in der Steuerbilanz abzusetzen, sofern sie für die Erzielung von Einkünften erforderlich sind. Da das Patent für die Erzielung von Einkünften genutzt wird, kann es auch in der Steuerbilanz aktiviert werden. Der Buchwert des Patents in der Steuerbilanz entspricht den Anschaffungskosten von 550.000 EUR.

    2.Aufgabe:

    a) Das Niederstwertprinzip ist eine bilanzielle Bewertungsmethode, die besagt, dass Sachanlagen (z.B. Maschinen, Gebäude) im Anlagevermögen zum niedrigeren Betrag von Anschaffungskosten oder Fortgeführter Nutzungsdauer (FNU) aktiviert werden. Der FNU ist der Restbuchwert einer Sachanlage, der sich aus der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Abschreibungen ergibt. Das Niederstwertprinzip wird im Handelsrecht durch § 255 Abs. 2 HGB geregelt.

    Der FNU einer Sachanlage wird in der Regel jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Abschreibungssatz) verringert, um den Wertverlust der Sachanlage aufgrund von Alter, Abnutzung oder technischem Fortschritt zu berücksichtigen. Die Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Aufwand verbucht und vermindern somit den Jahresüberschuss.

    b) Das Niederstwertprinzip wird bei Finanzanlagen des Anlagevermögens nicht angewendet, da Finanzanlagen (z.B. Aktien, Anleihen) nicht abnutzbar sind und somit keine Abschreibungen vorgenommen werden. Stattdessen werden Finanzanlagen zum Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert (BZT) aktiviert, je nachdem welcher Betrag höher ist. Der BZT ist der aktuelle Marktwert einer Finanzanlage, der sich aus Angebot und Nachfrage auf dem Kapitalmarkt ergibt. Der BZT wird in der Regel jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.

    3.Aufgabe:

    a) Das Stammkapital der Murks GmbH wird in der Bilanz als Eigenkapital ausgewiesen und umfasst das von den Gesellschaftern eingezahlte Kapital (Stammeinlage) sowie eventuelle Gewinne oder Verluste, die sich aus der Unternehmenstätigkeit ergeben. Nach § 272 Abs. 1 HGB muss das Stammkapital vollständig eingezahlt werden, bevor das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit aufnehmen kann. In diesem Fall wurde das Stammkapital von 200.000 EUR vollständig eingezahlt, sodass es in der Bilanz als Eigenkapital ausgewiesen wird.

    b) Das Grundkapital der Sercu AG beträgt 200.000 EUR, hiervon sind 100.000 EUR eingefordert worden. Von den eingeforderten Beträgen sind 60.000 EUR eingezahlt worden. Nach § 272 Abs. 1 HGB muss das Grundkapital vollständig eingezahlt werden, bevor das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit aufnehmen kann. Da bisher nur 60.000 EUR eingezahlt wurden, muss das fehlende Kapital (40.000 EUR) in der Bilanz als Rückstellung für nicht eingezahltes Grundkapital ausgewiesen werden.

    4. Aufgabe:

    Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind im Anlagevermögen aktivierte Aufwendungen, die in einem Geschäftsjahr entstanden sind, aber erst in zukünftigen Geschäftsjahren zu Nutzen kommen. Dazu zählen z.B. Entwicklungskosten für neue Produkte oder Vorleistungen für laufende Aufträge. Nach § 255 Abs. 3 HGB dürfen aktive Rechnungsabgrenzungsposten nur aktiviert werden, wenn sie für das Unternehmen von dauerhaftem Nutzen sind und ihr Nutzen über das laufende Geschäftsjahr hinausreicht. Der Buchwert von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wird in der Regel jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Abschreibungssatz) verringert, um den Wertverlust der Aufwendungen aufgrund von Alter, Abnutzung oder technischem Fortschritt zu berücksichtigen.

    In der Bilanz werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten im Anlagevermögen ausgewiesen. Der Bilanzausweis erfolgt in der Regel unter dem Posten "Andere Anlagen" oder "Sonstige Anlagen" mit einer gesonderten Untergliederung für aktive Rechnungsabgrenzungsposten. Die Abschreibungen von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Aufwand verbucht und vermindern somit den Jahresüberschuss.