Hallo ihr Lieben!
Ich entschuldige mich sofort, dass dies keine Fernstudium Einsendeaufgabe ist und noch mehr - entschuldige mich für meine Deutsch Kenntnisse.
Habe selber aber eine Aufgabe zu lösen (eher zu erstellen) und jetzt will mein Kopf nichts mehr weiter verstehen.
Vielleicht gibt es hier jemand der ein klares Kopf hat und mir paar Denkanstoße geben kann.
Aufgabe XY
Unternehmer A ist der Geschäftsführer einer KG, die sich in seinem Haus befindet.
Die Tätigkeit ist nicht örtlich, deswegen hat er ein Privatfahrzeug was auch privat bezahlt wird. A ist geschieden und hat eine Tochter unter 12 Jahre.
Monatlich überweist er sich ein Betrag i.H.v. 2500 € als Monatslohn auf sein Privatkonto.
Davon zahlt er alle seine Privatrechnungen, Ausgaben für Auto und Unterhalt für sein Kind (400 €).
Im Juni 2015 wegen verspätete Zahlung der Kunden, war er mit alle Zahlungen im Verzug. Im Juli 2015 hat er alle Rechnungen beglichen.
Am 15. August 2015 bekommt er einen Pfändungstitel von Amtsgericht.
Es handelt sich um Verzug der Unterhaltszahlung i.H.v. 400 €.
Der Titel ist vom Gegneranwalt B am 30. Juni 2015 unterschrieben worden und ist am 2. Juli beim Gericht eingegangen.
Beigelegt ist die Zustellungs-Urkunde mit Pfändungs und Überweisungsbeschluss eines Gerichtsvollziehers C, datiert und unterschrieben am 13. August 2017.
Am 20. August 2017 will A mit Karte die Benzinkosten bezahlen, die Karte funktioniert aber nicht. Von Deutsche Bank erfährt er dass eine Kontopfändung i.H.v. 1800 € gesetzt ist. Der Gläubiger ist die Anwaltskanzlei, Anwalt B, der vorher 400 € gefordert hat.
Analysieren Sie die Schritte die rechtmäßig gemacht sind und die gegen Recht verstoßen.
Nehmen Sie die Stellung als Unternehmer A.
Nehmen Sie die Stellung als Anwalt B.
Begründen Sie es sachlich.
Lösung:
Ich weiß nicht mehr die Lösung.
Als erstes dachte ich dass der Rechtsanwalt hat gegen BORA verstoßen. §34a Abs 1und 5 (Gewissenheit und sorgfältige Fremdgelder Behandlung), doch bin ich mir nicht mehr sicher.
Verstoß liegt vor - alles ist falsch schon wenn man mit Zustellungsdatum anfängt.
Pfändung wurde am 13.08 unterschrieben und auch ausgeführt. A wurde erst am 15.08 darüber informiert. Wo finde ich wieder AO zur Pfändung???
Wie behandelt man die Tatsache, dass A hat alles bereits im Juli 2017 bezahlt ohne zu wissen dass gegen ihn gerichtliche Schritte eingeleitet sind?
Das schreiben hat sich mit eine Monatsverspätung mit die Zahlung überschritten.
Musste der Gerichtsvollzieher nicht überprüfen ob in Zwischenzeit der Betrag schon beglichen ist? Einschließlich hat er erst nach eineinhalb Monaten den Pfändungsbeschluss unterschrieben. Oder musste der Gläubiger B es tun?
Und die Frage die mich verrückt macht - wo finde ich die Rechtsgrundlage zu dem Pfändungsbetrag? Als erstes es ist außerhalb gefordeten Zeitraum, bereits beglichen, und enormen hoch! Kann überhaupt ein Gläubiger mehr Pfändung einziehen als man schuldet (wenn man schuldet)? Gibt es dazu was in Gesetzbücher? Wie kann man 1800 statt 400 € einziehen? Liegt hier ein Verstoß vor? in BRAO finde ich auch nichts. Fange an zu denken dass sowas mehr mit Strafsachen zu tun könnte, aber Rechtsanwalt und Gerichtsvollzieher... also verstehe ich nicht mehr wer hier schuld ist...
Ich wäre Dankbar für jede Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
13ice13