kalkulatorische Abschreibung

  • Kalk. AfA = Anderskosten, Kosten die in der Kalkulation angewandt und berücksichtigt werden aber denen kein gleicher Wert aus der Bilanz gegenübersteht, fallen diese weg sinken die Selbstkosten. Z.B. werden sie im BAB und bei der Bildung von Zuschlagssätzen berücksichtigt, sie sind also Gemeinkosten, eine Gemeinkostensenkung bedeutet c.p. eine zwangsläufige Selbstkostensenkung und somit c.p. eine Senkung des Angebotspreises, woraus sich aus der Markttheorie herleiten lässt, dass wir mehr Produkte absetzen können. Logisch oder?

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Im Idealfall endet die Kalk. Afa mit der Lebensdauer des Gutes, dh. man kalkuliert den tatsächlichen Wertverlust in die Preise ein. Damit wurden dann alle mit der Maschine produzierten Güter gleichermaßen mit dem Wertverlust der Maschine belastet.
    Die Maschine kann aber nach ihrer Abschreibung noch immer funktionsfähig sein, dann stellt sich die Frage, ob die zukünftig produzierten Güter wegen der "Gleichberechtigung" der Kunden nicht auch mit Afa belastet werden sollten (dann steigt der Gewinn, da die Abnutzung ja schon reingeholt wurde) oder ob man die Preise senkt, da ja kein Aufwand für Abnutzung mehr anfällt.

    Der bilanzielle Wertverlust (Afa laut Finanzamt) ist sowieso nicht für die Preiskalkulation anzusetzen, da er in der Regel wesentlich höher ist als der tatsächliche Wertverlust und damit nicht vom Kunden verlangt werden kann.

    Gruß Dörte

    :hae: