ich brauche auskunft zum thema sozialversicherungen....
inwiefern ist man als student rentenversicherungspflichtig
mit einem 400 E job und einer honorartätigkeit die 800 e im monat überschreitet?
ist es so, dass man bei mehr als einem auftraggeber von der versicherungspflicht befreit wird?
wo bekomme ich infos zu diesem thema?
grüsse sonne
sozialversicherungen
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Also wenn du als Student nur einen 400€job hast, dann brauchst du nix zu zahlen. du wirst bei der Bundesknappschaft angemeldet und der Arbeitgeber zahlt die pauschalen für dich.
wenn du allerdings über 400€ jobbst, und das in den Semesterferien machst, dann mußt du von deinem Bruttogehalt die 9,75 zur Rentenversicherung (also Krankenkasse) abführen.
wenn du beides hast, ist der 400€ job frei, und der 800€ job eigentlich pflichtig. da du soviel machst, stellt sich da die frage, ob der 800€ job nämlich mehr als 20stunden in der woche beansprucht (also du mehr arbeitest, als studierst). aber das soll dein arbeitgeber klären. aber ab 800€ würde ich dich als pflichtig anmelden (ausser du wärst diplomand, dann bist du ganz frei).
wo man sonst infos her kriegt? guck mal bundesknappschaft minijobzentrale, oder tipp bei google nach studenten + versicherung ein. da müßte genug zu dem thema kommen. -
Stimmt zwar so ungefähr, aber nicht ganz.
Wenn es sich um eine vorübergehende Tätigkeit handelt (z.B. Ferienjob, bist du für 2 Monate komplett versicherungsfrei, egal wieviel du verdienst. Ab dem 3. Monat sind dann RV-Beiträge fällig.
Das wird aufs ganze Jahr bezogen, d.h. wenn du 2 mal pro Jahr 2 Monate jobbst, musst du beim 2. Mal RV-Beiträge zahlen (weil du die 2 Monate ja schon ausgenutzt hast)Gesondert hiervon muss man die Krankenversicherung betrachten.
Krankenversicherungsfrei bist du auch dann noch, wenn dein Ferienjob z.B. 3 Monate dauert, bzw. wenn du mehrmals pro Jahr einen Ferienjob machst. Auch hier gibt es keine Grenzen für Einkommen und Arbeitszeit.Anders sieht die Sache bei einem dauerhaft neben dem Studium ausgeübtem Job aus. Da gilt die Sache mit den 20 Stunden, d.h. wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, studierst du ja quasi nebenberuflich und gilst als normaler Arbeitnehmer.
Wieso sollte man bei mehreren Jobs befreit werden?!?
Keine Ahnung wie das bei ner Honorartätigkeit ist. Ist das an der Uni, oder beräts du irgendwen oder was ist damit gemeint? Für Einkünfte aus etwaigen Beratertätigkeiten kannst du dir entweder nen Gewerbeschein holen (bist dann weiterhin als Student versichert) oder dir irgendwelche der in unserem Land so zahlreichen Schlupflöcher suchen. (Wobei ich natürlich unterstelle, dass du nur die legalen Möglichkeiten ausschöpfst)
Viel Erfolg!