hallo leutz,
für diejenigen, die ein forum betreiben, sollte das pflichtlektüre sein.
ich hab's vom hot spot "entlehnt", oder besser gesagt:
zum lesen muss dahin "springen".
der beitrag ist ziemlich lang.
http://hotspot.webplumber.de/thread.php?sid=&postid=11879#post11879
ZitatAlles anzeigen
leutz,para hat einen ausführlichen beitrag im trojaner-board zum thema:
Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern" geschrieben.den sollte sich zumindest jeder zu gemüte führen, der ein forum betreibt.
hier also para text:
Aus aktuellem Anlass schreibe ich mal etwas über die rechtliche Verantwortung
von Forenbetreibern. Nach meiner Kenntnis gibt
es dazu noch keine Rechtssprechung und erst recht keine bindend wirkende
höchstrichterliche Rechtssprechung. Die Gesetzgebung sagt nichts zu diesem Thema.
Es gibt allerdings Rechtssprechung zum Thema Gästebücher
und auch schon einige interessante Berichte darüber, zu denen ich am Ende verlinke.Ich versuche hier die Rechtslage so darzustellen, wie ich sie zu Zeit sehe und gehe
dabei von einem moderierten und nicht kommerziellem
Forum aus, wie es hier vorliegt.Nach dem vorliegenden Urteil des Landgerichtes Düsseldorf vom 16.08.2002 würde
dementsprechend ein Forenbetreiber analog haften,
wenn er ihm bekannte rechtswidrige Nachrichten nicht löscht.Dies wirft nun natürlich neue Fragen auf.
Die dazu erfaßten Urteile gehen davon aus, das sich der Forenbetreiber eine Äußerung
zu eigen macht, wenn er diese nicht löscht
(über einen Zeitraum von mehreren Monaten). Dies geschieht durch Kenntnis und
ist in einem Fall geschehen, indem ein Gästebuchbetreiber
direkt unter der rechtswidrigen Nachricht auf diese eingegangen ist und im anderem
Fall, indem er über Monate hinweg diese Nachricht
nicht gelöscht hat. Daraus kann dann auch direkt eine Kontrollpflicht erkannt werden,
die nach zeitiger Ansicht von einer wöchentlichen
bis monatlichen Kontrolle ausgeht. Somit kann man nur jedem Forenbetreiber empfehlen,
zumindest wöchentliche seine Foren zu kontrollieren und
am besten auch zusätzlich eine Kontaktmöglichkeit anzubieten, mit der rechtswidrige
Beiträge moniert werden können.
Die nächste Problematik ergibt sich nun aus den erfassen, von rechtswidrigen Inhalten
und führt zu der Abgrenzung zwischen Rechtswidrigkeit
und freier Meinungsäußerung. Hier gibt es leider keine klaren Richtlinien.Die Urteile vom LG Trier und vom LG Düsseldorf gingen beide vom Fall einer klaren
Rechtswidrigkeit aus, bei der zum einem einen Steuerberater
Kriminelles handeln vorgeworfen wurde und in dem anderem Gästebucheintrag
ein bekannter Anwalt als Parasit bezeichnet wurde
und ihm ein Explodierere geschickt werden sollte. Diese beiden Sachen werden nun
jedem als eindeutig rechtswidrig erkennbar sein.Schwieriger wird dies nun werden, wenn Behauptungen aufgestellt werden oder nur
eine Meinung dargestellt wird. Wenn ein Forenbenutzer
nun über seine schlechten Erfahrungen mit einer Firma berichtet, kann dies durchaus
rechtswidrig sein, wenn seine Behauptungen unwahr sind.
Es kann aber auch vollkommen legal sein, wenn sein Bericht der Wahrheit entspricht.
Die wirkliche Unterscheidung zu treffen wird für einen
Forenbetreiber nicht möglich sein. Genauso schwer lasen sich Bemerkungen,
wie die Software XYZ taugt nichts bewerten, obwohl hier schon eine klarere
Tendenz zur erlaubten freien Meinungsäußerung zu erkennen ist.Deswegen rate ich Forenbetreibern folgende Handlungsweise:
Bei klaren Beleidigungen , Rechtsverstößen oder Aufrufen zu Straftaten, sollte man
sofort nach Kenntnisnahme zensieren oder löschen.
Bei Unklarheiten darüber, wie etwas rechtlich zu würdigen ist, sollte sich gegebenenfalls
von einer Behauptung distanzieren und den Verfasser
dieser Nachricht um Zertifizierung bitten. Wie im weiteren zu verfahren ist, sollte
einem der gesunde Menschenverstand sagen.
Wenn etwas unglaubwürdig ist oder zu einem schweren Eingriff führen könnte
(wie zum Beispiel die Firma XY betrügt nur) sollte man vorsichtig sein und gegebenenfalls
eingreifen. Sollte es wirklich zu einem Rechtstreit
darüber kommen, sollte man dem Gericht seinen Standpunkt verständlich darlegen können
und sagen können, wieso man nicht eingegriffen oder gelöscht hat.
Auch dem Gericht wird die Problematik der Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und
z.B. Beleidigung bekannt sein und es wird dann entsprechend
bei eine unklaren Lage wohl eher keine Mitschuld an einer Beleidigung aussprechen.
Denn in erster Linie bleibt es der Autor des jeweiligen Berichtes,
der sich strafbar macht. In wie weit ein Forenbetreiber eine Beihilfe dazu betreibt ist
dann weit spezieller, da er auch dafür Vorsatz oder eine starkes fahrlässiges
Unterlassen braucht.Aber ein Forenbetreiber hat die Pflicht einzugreifen wenn er etwas erkennbar rechtswidriges
liest und er hat die Pflicht regelmäßig zu kontrollieren.
Sonst besteht die Möglichkeit, daß er durch Unterlassen eine strafbare Handlung begeht.Wie in weniger klar erkennbaren Fällen vorgegangen werden soll, unterliegt wie so vieles
andere auch dem gesunden Menschenverstand.
Vor allem die Abgrenzung zwischen Beleidigung und Meinungsäußerung ist sehr schwer
und füllt ganze Bibliotheken juristischer Bücher. Ich bezweifele,
daß im Falle einer gerichtlichen Entscheidung über etwas derartiges, daß Gericht sehr
strenge Anforderungen an eine normale Person stellen würde.
Allerdings sollte man im Falle einer gezielten Forderung einer Partei genauer hinsehen
und im Falle des Falles Maßnahmen ergreifen.
Dies könnte neben Zensierung und Löschung auch die Distanzierung oder eine
Gegendarstellung sein. (Mir schwebt folgendes ,
z. B. direkt unter oder im betreffendem Bericht, vor: Die Gegenpartei trägt dazu folgendes vor:
Diese Darstellung ist falsch und die XXY hat nicht ....).
Ich denke, daß derartiges und der Hinweis auf den Sinn von Foren, nämlich
Diskussionsplattformen zu stellen auch schon geeignet ist,
manches zu entschärfen.Para
Links zum Thema
Bericht über die zwei Urteile vom Webplumber
http://hotspot.webplumber.de/thread.php?threadid=884&sid=
Überwachungspflichten für Gästebücher und Foren von Rechtsanwalt Hagen Hild
http://www.kanzlei.biz/artikel/gaestebucheintraege.htm
Anwaltskanzlei Theis & Heukrodt-Bauer :
Rechtsinfos Urteil
http://www.heukrodt-bauer.de/Rechtsinfos_Ur…-inhalte.html#7Für weiter Links bin ich natürlich dankbar....