Ein Speditionsbetrieb in Zeppelinheim (Hessen), in der Nähe des Flughafens, hat seit einiger Zeit zur besseren Auslastung seiner Lastzüge und vor allem um den Betrieb zu retten, der sich wegen schlechten Geschäftsganges und ruinöser Preisunterbietung durch die Mitbewerber gerade noch so "über Wasser halten kann", Nachtschicht für die Fahrer angeordnet. Es passiert also recht häufig, dass nachts Lastzüge geräuschvoll ankommen, ent- und beladen werden und auch wieder lautstark abfahren. Der Betrieb grenzt unmittelbar an ein nobles Wohngebiet. Was können die Nachbarn dagegen unternehmen, wenn sie ihre Nachtruhe wieder hergestellt wissen wollen?
Nachtruhe - welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?
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Superherz -
13. Juni 2005 um 13:51 -
Erledigt
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Hallo
Ich bin auch bei der Frage und komme leider nicht weider,
hast Du schon eine Lösung gefunden.Liebe Grüße Tami
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Hallo,
schaut Euch mal z.Bsp. den §117 OwiG Unzulässiger Lärm an.
Über das Umweltinformationsgesetz (UIG) kann man sich informieren, welche Behörde für sie zuständig ist.
Das Unternehmen kann mit den umliegenden Nachbarn kompromisse eingehen.
z.Bsp. Lastzüge dürfen nur noch von 05.00 - 23.00 Uhr fahren; Türen nicht extrem laut zuschlagen; Mitarbeiter sollen sich leiser Unterhalten usw.
Sollten Kompromisse nichts nützen, kann man auch eine Einstweilige Verfügung beantragen.Vielleicht hilft das etwas weiter...
Gruß
Sonja