Moin Moin,
ich habe da mal ein kleine Frage zu einer Hausaufgabe.
Beschreibung:
Der Versender V hat dem Empfänger E 3 000 Kisten Salat verkauft. V beauftragt den Frachtführer F, die Fracht zum Empfänger E zu transportieren. F nimmt die 3 000 Kisten Salat bei V in Empfang. Es kommen aber nur 2 800 Kisten bei E an. Die Ursache des Warenschwunds ist nicht mehr aufklärbar.
Fragestellung:
Welche Ansprüche hat E gegen V?
Welche Ansprüche hat V gegen F?
Ich sitze nun seit Stunden an der Aufgabe und komme in beiden Fällen immer wieder darauf das E gegen V keinen Anspruch hat, genau wie V gegen F. Ich bin der Meinung das der F haftet.
Denke ich zu einfach ?
Über ein Feedback würde ich mich freuen.
Danke
Gruß
Henning