Kosten- und Leistungsrechnung

  • Hallo Community,

    ich sitze an folgender Aufgabe und komme irgendwie nicht weiter.....

    Eine GmbH bietet einem Kunden eine Sonderanfertigung zu einem Nettobarverkaufspreis von 33.089,00 € an.

    Ermittelt werden sollen:

    1. Die Selbstkosten für den Fall, dass mit einem Gewinnzuschlag von 12 Prozent kalkuliert wird,

    2. Die Herstellkosten für den Fall, dass mit 20 Prozent Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz kalkuliert wird,

    3. Die Fertigungslohnkosten für den Fall, dass mit 220 Prozent Fertigungsgemeinkosten-Zuschlagssatz kalkuliert wird und die Materialkosten 8 300 € betragen.

    4. Kalkuliere den Listenverkaufspreis netto für den Fall, dass zusätzlich 2 Prozent Kundenskonto und 8 Prozent Rabatt berücksichtigt werden sollen.


    Hat jemand einen Lösungsansatz wie die Aufgabe zu lösen ist? Ich hänge an dieser Aufgabe schon einige Tage, ich kann hier keinen Lösungsansatz finden.

  • Hallo HaPe,

    danke für deine Antwort, so ähnlich habe ich es auch gelöst. Im Lernheft war zu dieser "Rückwertskalkulation" nichts zu lesen.

    Den einzigen Fehler den ich gemacht habe ist bei dem Fertigungsgemeinkosten-Zuschlagssatz. Wie bist du auf die 10.308,99 € gekommen? Ich habe da was ganz anderes raus....

  • Hi,

    ich bin davon ausgegangen das:

    Fertigungsmaterial
    + Materialgemeinkosten
    = Materialkosten

    Fertigungslöhne
    +Fertigungsgemeinkosten
    +Sondereinzelkosten
    =Fertigungskosten

    Materialkosten
    +Fertigungskosten
    = Herstellkosten

    usw.

    Herstellkosten (aus Berechnung) und Materialkosten (8300 €) sind ja vorhanden, Differenz = Fertigungskosten.

    Fertigungslohnkosten 100%
    + F-Zuschlag 220%
    = Fertigungskosten 320%

    14994,66*100%/320% = 4685,83
    4685,83 * 220% = 10308,83

    Das ist meine Interpretation der Aufgabe, ohne Dein Heft zu kennen.

    Gruß
    hape

  • Hallo HaPe,

    ich hätte da nochmal ne Frage zu. Du schreibst Nettobarverkaufspreis - Gewinnaufschlag = Selbstkosten. Das ist doch eine Rückwärtsrechnung. Muss ich da nicht von 112 % auf 100 % zurückrechnen ? Bei der Vorwärtsrechnung wird der Gewinnzuschlag einfach 12% drauf gerechnet. Ich glaube bei der Rückwärtsrechnung geht das eben nicht so einfach.

    Habt ihr schon die Berichtigung erhalten ?
    Vielen Dank für jede Antwort.