Hallo Leute,
bin derzeit bei dieser Aufgabe. Habe das Forum schon etwas durchsucht dazu.
Ich brauche keine Lösung, möchte eigentlich bloß wissen ob der Hersteller auch Vorsteuer zahlen muss und wenn ja wieviel?
Kann er den Voranmeldungszeitraum im Januar denn überhaupt wahrnehmen? Als Hersteller?
C betreibt im Inland einen Neuwagenhandel. Er erwirbt vom Hersteller O Kraftfahrzeuge und veräußert diese an verschiedene Händler.
Am 12.01.2015 erwirbt C vom Hersteller O einen Pkw. Mit Übergabe des Pkw am gleichen Tag erhält er eine Rechnung über 20.000,00 € zuzüglich 3.800,00 € USt. Den Gesamtbetrag von 23.800,00 € zahlt er am 10.02.2015 an O.
C verkauft den Pkw am 15.02.2015 an den Regionalhändler D für 20.500,00 € zuzüglich 3.895,00 € USt. D erhält die Rechnung am 02.03.2015 von C und zahlt am gleichen Tag den Kaufpreis per Überweisung.
D verkauft am 04.04.2015 den Pkw an den Privatmann P für 22.500,00 € zuzüglich 4.275,00 € USt. P zahlt den Kaufpreis am gleichen Tag bar.
P ist von den Qualitäten seines Pkw nicht sonderlich begeistert, daher verkauft er am 15.06.2015 den Pkw an den Gebrauchtwagenhändler G für 22.000,00 €. G gelingt es bereits am nächsten Tag, den Pkw für 23.000,00 € an den pensionierten Lehrer L zu verkaufen.
Aufgabe:
Alle im Sachverhalt genannten Unternehmer geben monatliche Voranmeldungen ab.
Geben Sie bitte an, für welchen VAZ die einzelnen Personen (O, C, D, P und G) welche Umsatzsteuer bzw. welche Vorsteuer anzumelden haben.
Den Rest mit den anderen Personen sollte ich schaffen.
LG