Rechtsfähigkeit: Fähigkeit ab der Geburt Träger von Rechten und Pflichten zu sein Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit Rechtsgeschäfte wirksam abzuschließen Das bedeutet, dass jeder Deutscher ab der Geburt Rechtsfähig ist, dies aber nicht bedeutet, dass man auch automatisch Geschäftsfähig damit wird. Erst ab 18 Jahren ist man voll geschäftsfähig (bis 7 Jahre geschäftsunfähig, bis 18 Jahre eingeschränkt geschäftsfähig)