Bil09 Lösungsweg ???.....

  • Leute,
    kann mir bitte jemand mal den Lösungsweg verraten ?(
    besten Dank
    Rock dash

    3.Die A. Spiegel GmbH erstellte zum 31.12.02 den nachstehenden Anlagespiegel:

    tab.png


    Im Geschäftsjahr 03 sind folgende Sachverhalte zu berücksichtigen:
    a)Die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen im Geschäftsjahr 03 betragen bei

    Gebäuden 200.000,00 €
    Technischen Anlagen und Maschinen 350.000,00 €
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00 €


    b)Kauf einer Hochdruckpresse, Anschaffungskosten 700.000,00 €
    c)Zugang von Ausleihungen 100.000,00 €, Abgang 50.000,00 €
    Erstellen Sie den Anlagespiegel zum 31.12.03.

    Einmal editiert, zuletzt von Rock (14. April 2016 um 16:18)

  • Hey Gast!
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  • Hi,

    im Prinzip musst Du nur die Aufgaben in die Tabelle eintragen.
    a)

    Bsp.: Grundstücke:

    1.100 + 200 = 1300; 5.000 - 1300 = 3.700
    usw.

    b)
    tech-Anlage Zugänge 500
    7300+500-(4200+350)=3450
    c)
    Mach unter Beteiligungen eine weitere Zeile "Ausleihungen"
    Spalte Zugänge = 100 Spalte Abgänge 50 Buchwert 50

    Gruß
    hape

  • Hi,

    bitte prüfen.

    Unter Buchwert sind in der ersten Tabelle 3.500 eingetragen sollte eigentlich 3.900 lauten.
    Fehlt da etwas?

    Unter Abschreibungen - andere Anlagen, Betriebs... - sind in der ersten Tabelle 550 eingetragen.
    Weiter unten rechnest Du aber nur mit 500

    Aufgabe b) Hochdruckpresse sind 700 statt 500

    Bei den Beteiligungen stehen 1000 unter Zuschreibungen.
    Diese sollten eigentlich hinzuaddiert werden.
    Schau Dir das nochmal in Deinem Lernheft an.


    Gruß
    hape

  • Hallo HaPe!

    Ich beziehe mich auf die Aufgabenstellung, die Rock schon hier eingefügt hat. Leider komme ich mit den Posten "Beteiligungen" und den "Zuschreibungen" nicht wirklich klar bzw. bin da sehr unsicher. Bist Du so nett und gibst mir Hilfestellung, sofern Du da weiterhelfen kannst???
    Nur zu meinem Verständnis: Zuschreibungen erfolgen, wenn Gründe für außerordentliche Abschreibungen nicht mehr bestehen. Verstehe ich das so richtig? Wie ist mit Zuschreibungen im Folgejahr umzugehen? Wird der Betrag aus der Spalte "Zuschreibungen" entfernt bzw.. taucht dann nicht mehr auf?
    Ist es richtig, dass die Zuschreibungen nicht zu den histor. AK/HK hinzuaddiert werden dürfen?
    Bsp.: Ursprüngl. AK/HK 500, Zuschreibungen 300
    Folgejahr: AK/HK 500 oder AK/HK 800, Zuschreibungen 0,00 €, Buchwert 800 (500 + 300)

    Frage zu b) Kauf einer Hochdruckpresse, Anschaffungskosten 700.000,00 €: Kann man wohl davon ausgehen, dass der Abschreibungsbetrag der Presse von (50.000,00 €/p. a., lt. AfA 14 Jahre) in den Technischen Anlagen und Maschinen (350.000,00 €) schon enthalten ist?


    Ich hänge mal meinen Anlagespiegel dran. Vielleicht hast Du ja Zeit, dir diesen auch noch anzuschauen und mir mitzuteilen, ob meine Lösung richtig ist. Ich wäre dir jedenfalls sehr dankbar ;) :) .

    Anlagenspiegel zum 31_12_03.pdf

    Es gibt keine dummen Fragen! growup

  • Hi,
    ich versuche es mal vorsichtig, aber zur besseren Bewertung müsstest Du Dein Lernheft noch mal durchgehen.

    Zuschreibungen:
    Wenn in der Vergangenheit außerplanmäßige (außerordentliche eher nicht) Abschreibungen (und nur diese!) vorgenommen wurden und die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so muss eine Zuschreibung gebildet werden
    Der Betrag für die außerplanmäßige Afa ist im Jahr des Wegfalles des Grundes für die Afa wieder zuzuschreiben
    Beispiel einer Maschine die in 01 mit Nutzungsdauer von 5 Jahren angeschafft wurde
    Im Jahr 02 erfolgt eine Sonderabschreibung. 01 bleibt wie gehabt. Ende 02 stehen dann noch die Sonderabschreibung zu Buche
    Im Jahr 04 soll der Grund für die Sonderabschreibung wegfallen, als Zuschreibung wird der maximale Buchwert der regulären Abschreibung eingetragen.
    Im nächsten Jahr, wenn die Zuschreibung nirgendwo mehr auftaucht, ist sie mit den kumulierten AfA zu verrechnen

    Zuschreibungen sind die Erhöhung des Buchwertes des Vermögensgegenstandes, z.B. um vorherige Abschreibungen zu korrigieren
    Wenn ich den Buchwert durch eine Zuschreibung erhöhe, verändert sich dadurch NICHT der Anschaffungs- und Herstellungswert
    Die Anschaffungs- und Herstellungskosten bleiben davon unberührt

    Bei der planmäßigen Abschreibung mindert man Vermögensgegenstände in der Bilanz anteilig über einen längeren Zeitraum und verbucht nicht direkt im Jahr der Anschaffung einen Aufwand.
    Dabei orientiert man sich an entsprechenden Abschreibungstabellen.
    Somit sinkt der Wert des Gegenstandes entsprechend seiner Nutzungsdauer in den folgenden Geschäftsjahren


    Zum Anlagenspiegel fehlt noch die Ausgangsbasis um zu bewerten.
    Allerdings kannst Du dich auch an den vorherigen Beiträgen orientieren.

    Gruß
    hape