Ermittlung der Gewerbesteuer

  • Hallo,
    irgendwie komme ich bei dieser Aufgabe nicht so ganz weiter, bzw. ich habe bestimmt irgendwo einen Denkfehler.

    Die Aufgabe lt.:
    Die Firma ?, ein Einzelunternehmen aus Mainz, macht in den Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2002 folgende Angaben:
    a) Der Gewinn aus Gewerbebetrieb beträgt 100.000
    b) die Schulden bei der Volksbank beliefen sich im Jahr ß2 durchschnittlich auf 100.000, wovon 50.000 auf ein Darlehen mit einem Zinssatz von 8% entfallen und 50.000 auf ein Bankdarlehen mit einem Zinssatz von 12%
    c) Für einen Betrag von 20.000 wurde ein Lagerplatz in Mainz angemietet. Es handelt sich hierbei um ein brachliegendes Grundstück eines Landwirtes
    d) Außerdem wurden Produktionsmaschinen für einen Betrag von 40.000 von einem Privatmann angemietet
    e) da der Vertrieb rückläufig ist, wurden zwei LKWs für jeweils 10.000 an einen anderen Unternehmer vermietet
    f) zum 31.12.1996 wurde für das Grundstück, auf dem sich der Gewerbebetrieb befindet, letztmals ein Einheitswert festgestellt. Dieser betrug umgerechnet 150.000

    Ermitteln Sie die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2002 unter Anwendung eines Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Mainz von 440%

    Mein bisherige Lösung lt.:

    Gewinn aus Gewerbebetrieb Kalenderjahr 2002 100.000,00 €
    + Hinzurechnungen Mainzer Volksbank 8 % Zinsen 2.000,00 €
    + Hinzurechnungen Mainzer Volksbank 12 % Zinsen 3.000,00 €
    + Hinzurechnungen Lagerplatz auf Miete 10.000,00 €
    + Hinzurechnungen Produktionsmaschine auf Miete 20.000,00 €
    - Kürzungen Vermietung von Zwei LKWs 5.000,00 €
    - Kürzungen Einheitswert 150.000,00 € 2.520,00 €
    = Gewerbeertrag 127.480,00 €
    Abrundung auf volle 100 € 127.400,00 €
    - Freibetrag 24.500,00 €
    = verbleibender Gewerbeertrag 102.900,00 €
    x Steuermesszahl 3.945,00 €
    = Gewerbesteuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag
    x Hebesatz der Gemeinde 440 %
    = Gewerbesteuer

    Aber es gefällt mir nicht so ganz.
    Wer könnte mir weiterhelfen?

    Gruß
    Sonja

    Kindermund tut Wahrheit kund

  • Hallöchen,
    gibt es nicht ein kleinen Tip für mich? Wäre wirklich für jede anregung dankbar.
    Mit dem Thema "Steuern" stehe ich noch auf Kriegsfuss.

    Gruß
    Sonja

    Kindermund tut Wahrheit kund

  • zu c) Für einen Betrag von 20.000 wurde ein Lagerplatz in Mainz angemietet. Es handelt sich hierbei um ein brachliegendes Grundstück eines Landwirtes

    Ich glaube, dass Miet- und Pacht für Grundbesitz nicht hinzugerechnet wird.

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    zu e) da der Vertrieb rückläufig ist, wurden zwei LKWs für jeweils 10.000 an einen anderen Unternehmer vermietet

    Da die LKWs an einen Unternehmer (ich gehe von einem Gewerbebetrieb aus) vermietet werden, entfällt die Kürzung.


    ----

    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

    Grüße

    Christian

  • Hallo Christian,
    ich werde es zu einem späteren Zeitpunkt nochmals durchrechnen.
    Bedanke mich schon einmal für die Antwort.

    Gruß Sonja

    Kindermund tut Wahrheit kund

  • Schreib doch einmal JayC eine PM mit nettem Hinweis, dass er wenn er Zeit hat, sich deine beiden Beiträge doch einmal ansehen sollte. Ist unser Steuerfreak hier, treibt sich aber nicht mehr allzuoft in unserem Forum herum. Versuch' dein Glück.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Hallöchen,

    anbei meine Lösung....das Ergebnis kommt schon ganz gut hin, da der Gewinn 100.000 EUR beträgt und keine Vorauszhlg. geleistet wurden...

    Das mit der Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 7 für den Lagerplatz ist schon richtig, d.h. es wird NICHT hinzugerechnet...da es ja in Grundbesitz besteht....

  • Hallo JayC,
    dann habe ich Aufgabe doch noch richtig gelöst.

    Warte momentan noch auf die Benotung .

    Bedanke mich trotzdem für die Tipps und Beantwortung.

    Gruß
    Sonja

    Kindermund tut Wahrheit kund

  • Hi Sonja,

    kannst du die Lösung am Ende mal posten.

    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Vermietung der LKWs gekürzt wird.

    Da ja der Sprung im §9 Nr. 4 auf den §8 Nr. 7 geht und dort auf die Gewerbesteuerpflicht des Vermieters verwiesen wird.

    Punkt d) und e) der Aufgabe ist ja hier die klassische Fallunterscheidung.

    Wäre nett, danke !

    Gruß

    Christian

  • M.E. erfolgt beim Vermieter einer Kürzung gem. § 9 Nr.4 GewStG, wenn die Miet-/Pachtzinsen bei dem Mieter hinzugerechnet werden müssen (§ 8 Nr.7 GewStG).

    Kann natürlich sein, dass ich das jetzt irgendwie verkehrt sehe....müsste ich MO mal nachschauen.

    JC

  • Hi JayC,

    ja eben. Kürzung nur wenn...

    Beim Unternehmer werden die Miet- und Pachtzinsen aber nicht hinzugerechnet.

    Weil...
    "Die Hinzurechnung nach §8 Nr. 7 GewStG erfolgt nur, wenn die Miet- und Pachtzinsen beim Vermieter nicht zur Gewerbesteuer herangezogen werden."

    Die Miet- und Pachtzinsen sind aber im Gewerbeertrag erfasst.

    Ausnahme...
    1. Es wird ein Betrieb oder Teilbetrieb vermietet oder verpachtet
    2. der Betrag übersteigt 125.000 Euro

    Korrigiere mich bitte wenn ich falsch liege. Ich bin für jede Verbesserung offen.

    Grüße aus Würzburg

    Christian

  • Hi,

    muss meine "Lösung" revidieren, Christian hat doch so wie es aussieht Recht. D.h. es wird nicht gekürzt! Grund: s.o.

    JC

  • Hallöchen Zusammen,
    also wie versprochen, kläre ich das Ganze mal kurz auf, denn ich habe Heute die Korrektur zurückbekommen (eine 1 :D).

    Gewinn aus Gewerbebetrieb--------------------------------100.000
    + Hinzurechnung 8% Zinsen-----------------------------------2.000
    + Hinzurechnungen 12% Zinsen------------------------------ 3.000
    + Hinzurechnungen Produktionsmaschinen auf Miete-----20.000
    - Kürzungen Einheitswert v. 150.000-------------------------2.520

    Mehr schreibe ich jetzt nicht hin, da es hauptsächlich um den 1. Teil des Aufbaus ging.

    Die Mietzahlungen für den Lagerplatz rechtfertigen keine Hinzurechnung nach §8 Nr. 7 GewStG, da es sich um Grundbesitz handelt.

    Bezüglich der Mietzahlungen für die LKWs erfolgt keine Kürzung nach §9 Nr. 4 GewStG, da beim Mieter keine Hinzurechnung nach §8 Nr. 7 GewStG erfolgt, da der Eigentümer Gewerbetreibender ist und somit die Einnahmen aus der Vermietung bei ihm der Gewerbesteuer unterliegen.

    Danke nochmals für die Tips.

    Gruß
    Sonja

    Kindermund tut Wahrheit kund