FOF 02-xx1-n01 Aufgabe 3 und 4

  • Aufgabe 3:


    Die Metallbau Stahl AG rechnet damit, dass für die Aufstellung des Jahresabschlusses 2009 und die Ausfertigungen durch den Steuerberater Aufwendungen in Höhe von 17.850,00 € entstehen werden. Für die Prüfung des Jahresabschlusses durch eine Wirtschaftsprüfergesellschaft werden wie in den vergangenen Jahren 12.090,00 € veranschlagt. Außerdem kostet die Veröffentlichung des Jahresabschlusses erfahrungsgemäß 3.570,00 €.
    Für die Erstellung des Geschäftsberichts liegt ein Kostenvoranschlag eines Verlages in Höhe von 5.355,00 € vor.
    Alle Beträge sind Bruttowerte, enthalten daher die Umsatzsteuer von 19 %.


    Aufgabe:

    • Prüfen Sie, ob die ungewissen Verbindlichkeiten als Rückstellungen zu erfassen sind.
    • Ermitteln Sie ggf. den Wert, mit dem diese anzusetzen sind.…
    • Erstellen Sie den Buchungssatz.

    Ich bräuchte mal Hilfe :/

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  • Aufgabe 4:
    Bei der Metallbau Stahl AG wurden am 29.12.2009 3 Maschinen und am 03.01.2010 2 Maschinen beschädigt. Wegen fehlender Ersatzteile konnten die -Reparaturen erst zu folgenden Terminen ausgeführt werden:

    Schadenstag Reparatur Kosten
    Maschine A 29.12.09 Feb. 2010 8.000€
    M. B 29.12.09 April 2010 9.500€
    M. C 03.01.10 März 2010 6.000€
    M. D 03.01.10 Juni 2010 9.500€


    Die 5. Maschine wird voraussichtlich erst 2012 instand gesetzt, da sie für die -Produktion zurzeit nicht benötigt wird (geschätzte Kosten 10.500,00 €).

    Ersatzleistungen einer Versicherung werden nicht erwartet.

    Rechnungen für durchgeführte Reparaturen liegen bis zum Tage der Bilanzaufstellung noch nicht vor.


    Aufgabe:

    • Prüfen Sie, ob für unterlassene Instandhaltungen Rückstellungen gebildet werden können.…
    • Prüfen Sie, ob dies für alle Maschinen zutrifft.…
    • Erstellen Sie die erforderlichen Buchungssätze.

    und hier auch -.-' Ich verzweifele noch blackeye dash

  • ok paar Sachen habe ich raus:

    Aufgabe 4
    a)

    Passivierungspflicht: nach §249 (1) HGB müssen Rückstellungen gebildet werden für:

    • Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die im folgende Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden

    Passivierungswahlrecht: Rückstellungen dürfen außerdem noch gebildet werden für:

    • Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die nach 3 Monaten, aber noch immer halb des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt werden §249 (1) Satz 3 HGB
    • Bestimmte Aufwendungen, die dem abgelaufenen Geschäftsjahr zuzuordnen sind §249 (2) HGB. Diese „Aufwandsrückstellungen“ sind z.B. möglich für Großreparaturen, Werbekampagnen, Messen, Betriebsverlegungen u.a.
    • Jedoch sind Rückstellungen Verbindlichkeiten, die den Gewinn mindern!
    • Zu Buchen: Aufwandskonto an Rückstellungen

    Quelle: Industrielles Rechnungswesen IKR (Schmolke/Deitermann), Seite 246-248
    b)

    Alle bis auf „Maschine E“, da diese außerhalb des Geschäftsjahres betrifft! Sehe und lese unten bei Passivierungspflicht und Passivierungswahlrecht.

    Maschine A und C!
    Passivierungspflicht: nach §249 (1) HGB müssen Rückstellungen gebildet werden für:

    • Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die im folgende Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden

    Für die Maschinen B, C
    Passivierungswahlrecht: Rückstellungen dürfen
    außerdem noch gebildet werden für:

    • Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die nach 3 Monaten, aber noch immer halb des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt werden §249 (1) Satz 3 HGB

    c)


    Maschine B:
    Buchung der Rückstellung zum 29.12.2009:
    606 Aufwendungen nach dem Reparatur 9.500€ an
    3900 sonstige Rückstellungen 9.500€
    Buchung nach Reparatur im April 2010 des folgenden Jahres:
    606 Aufw.n.d. Rep. 9.500€ an 44 Verbindlichkeiten 9.500€
    3900 sonstige Rückst. 9.500€ an 606 Aufw.n.d. Rep. 9.500€
    Maschine D:
    Buchung der Rückstellung zum 03.10.2010:
    606 Aufwendungen nach dem Reparatur 9.500€ an
    3900 sonstige Rückstellungen 9.500€
    Buchung nach Reparatur im Juni 2010 des folgenden Jahres:
    606 Aufw.n.d. Rep. 9.500€ an 44 Verbindlichkeiten 9.500€
    3900 sonstige Rückst. 9.500€ an 606 Aufw.n.d. Rep. 9.500€
    Maschine A:
    Buchung der Rückstellung zum 29.12.2009:
    Zu Beginn des Geschäftsjahres wird das Rückstellungskonto eröffnet
    8000 EBK 8.000€ an 390 sonstige Rückst. 8.000€
    Buchung der Rückstellung im Februar 2010:
    3900 sonstige Rückst. 8.000€ an 44 Verbindlickeiten 8.000€
    44 Verbindlickeiten 8.000€ an 606 Aufw.n.d.Rep. 8.000€
    Maschine C:
    Buchung der Rückstellung zum 03.01.2010:
    606 Aufwendungen nach dem Reparatur 6.000€ an
    3900 sonstige Rückstellungen 6.000€
    Buchung der Rückstellung im März 2010:
    3900 sonstige Rückst. 6.000€ an 44 Verbindlickeiten 6.000€
    44 Verbindlichkeiten 6.000€ an 606 Aufw.n.d.Rep. 6.000€


    und was meint ihr, kann man das so lassen?
    [*]
    [*]

  • Aufgabe 3 a) habe ich folgendes raus:


    Passivierungspflicht: nach §249 (1) HGB müssen Rückstellungen gebildet werden für:

    • Ungewisse Verbindlichkeiten (z.B. zu erwartende Steuernachzahlungen, Prozesskosten, Garantieverpflichtungen, Pensionsverpflichtungen, Provisionsverbindlichkeiten, Inanspruchnahme aus Bürgschaften und dem Wechselobligo u.a.)
    • Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (z.B. erheblicher Preisrückgang bereits gekaufter, jedoch noch nicht geliefert Rohstoffe)
    • Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die im folgende Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden
    • Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen (Kulanzgewährleisten)