Hallo,
kann mir bitte jemand bei dieser Aufgabe helfen?
Bitte begründen Sie, ob folgende Wirtschaftsgüter als geringwertig anzusehen sind.
a) Rechenmaschine: Netto 410,-€ , plus 19% MwSt, minus 3% Skonto.
b) zusätzlicher Motor für eine Textilmaschine: Netto 400,-€, plus 19% MwSt.
Sie liegen ja beide unter 410,-€ bzw. genau 410,-€. Nun weiß ich aber nicht, ob sie als eigenständig nutzbar angesehen werden. Bei a) würde ich sagen ja bei b) eher nein. Aber sicher bin ich mir nicht.
Danke Leute.