BIL06 Aufgabe 3

  • Hallo,

    kann mir bitte jemand bei dieser Aufgabe helfen?

    Bitte begründen Sie, ob folgende Wirtschaftsgüter als geringwertig anzusehen sind.


    a) Rechenmaschine: Netto 410,-€ , plus 19% MwSt, minus 3% Skonto.
    b) zusätzlicher Motor für eine Textilmaschine: Netto 400,-€, plus 19% MwSt.

    Sie liegen ja beide unter 410,-€ bzw. genau 410,-€. Nun weiß ich aber nicht, ob sie als eigenständig nutzbar angesehen werden. Bei a) würde ich sagen ja bei b) eher nein. Aber sicher bin ich mir nicht.

    Danke Leute.

  • Hey Gast!
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  • Hi,

    würde ich auch so sehen.

    Wirtschaftsgüter, die ohne andere Gegenstände funktionieren, sind selbstständig nutzbar.

    Alles, was noch zusätzliches benötigt, gilt als nicht selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter.
    ein Motor ohne Maschine bringt nichts
    Ersatzteile ohne Maschine, bringt auch nichts

    Gruß
    hape