BIL05 Aufgabe 5.7 a)

  • Hallo Zusammen,

    kann mir jemand bei der Aufgabe helfen?

    Aufgabe: Mit welchem Wert sind folgende Forderungen zu bilanzieren:

    Forderung an Kunde K aus Warenlieferung in Höhe von 5950,-€ (inkl. MwSt 19%). Zum 31.12. ist mit einem Forderungsausfall von 50% zu rechnen.

    Ist es nicht so, dass man die 19% MwSt rausrechnen muss, also 5000,-€ und davon 50% abzieht (=2500,-€) oder aber 2500,-€ als Wertberichtigung ansetzt und die 950,-€ UST mit in die Bilanz aufnimmt (3450,-€) ? In dem Lösungsvorschlag sind 2975,-€ angegeben.
    Stehe wohl grade auf´m Schlauch...

    Danke im Voraus.
    Lg Jen

  • Hey Gast!
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  • Hi,

    die Forderung aus der Lieferung beträgt in voller Höhe 5.950 € (= 5.000 € netto + 950 € MwSt.)
    Zum 31.12.01 wird der Verlust auf 50 %, d. h. auf 2.500 € zzgl. 19 % USt. geschätzt.

    5950 / 1,19 = 5.000 * 0,5 = 2500 * 1,19 = 2975

    Mögliche Buchungssätze:
    Umbuchung der zweifelhaften Forderung zum 31. 12. inkl. MWSt.:
    Forderungen an Forderungen LL => 5950

    Direkte Abschreibung des erwarteten Forderungsausfalls ohne MWSt.:
    Abschr. a. Forderungen an Forderungen => 2500

    Die Umsatzsteuer muss bei der Bewertung immer unverändert bleiben!
    Korrektur der Umsatzsteuer der Abschreibung:
    Mwst an Forderungen => 475

    Vergleich das mal mit Deinem Lernheft.

    Gruß
    hape

  • Ok, aber ich dachte bis zum richtigen Abschluss, also bis zum Zahlungseingang bleibt die MwSt unberührt. Weil es ja noch nicht feststeht, dass wirklich 50% (vllt. mehr oder weniger) an Forderungen ausfallen.

    Danke Hape ;)