Aufgabe:
Nennen und erläutern Sie bitte ausführlich die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Kriterien, die die Begriffe Vermögensgegenstände nach § 252 Abs. 1 HGB oder Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 1 Satz 1 EStG erfüllen müssen.
ich bin mir absolut unsicher, kann mir jemand einen Hinweis geben?
AW.
der Begriff Wirtschaftsgut bezeichnet Bewertungsobjekte, die das Betriebsvermögen bilden.
Wirtschaftsgüter sind z. B.: Telefon, Datenträger, Werkzeuge, Gebäude, Maschinen
immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Patente oder Markennamen
In § 252 Abs. 1 HGB
Sind die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen.