Einspruchsfrist

  • Hallo zusammen,

    das Thema Steuern liegt mir gar nicht und ist für mich ein Buch mit 7 Siegeln... :(

    Ich bin derzeit an folgender Aufgabe:

    Der Steuerpflichtige A gab seine Einkommensteuererklärung 2013 am 03.09.2014 beim Finanzamt ab. Der Bescheid ging am 21.11.2014 zur Post. A erhielt den Bescheid bereits am 22.11.2014. Er legt am 27.12.2014 Einspruch ein. Berechnen Sie die Einspruchsfrist.

    Meine Lösung:
    Frist beginnt am 24.11.2014 (§122 AO) weil es egal ist wenn er ihn früher bekommen hat, er zählt erst am dritten Tag.
    Frist endet am 24.12.2014 (§355 AO) Einspruchsfrist beträgt einen Monat.
    Wenn A also seinen Einspruch erst am 27.12.2014 einlegt, ist er damit zu spät dran.

    Hab das natürlich alles etwas besser ausformuliert.

    Ist meine Lösung richtig?

    Viele Grüße,
    Mima

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  • Doofer Fall, da der 24.12.14 zwar Heilig Abend ist, aber als Werktag zählt. Außer es gibt da im Gesetz irgendwo eine Ausnahme die ich nicht kenne. Stimme Dir zu, der Bescheid erging nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung, oder?