BIL04 xx2 K26

  • Die Firma Steuergerecht AG benötigt für ein großes Bauprojekt zweitausend Stück
    Granitplatten. Diese Granitplatten stellen für die Firma Steuergerecht AG Rohstoffe
    dar, die sie in ihrem Bauprojekt verarbeiten wird. Dazu schloss die Firma Steuergerecht
    AG am 14.10.20X1 mit der Firma Freundlich GmbH einen Kaufvertrag auf Lieferung
    von zweitausend Granitplatten, Marke: schwarz poliert mit den Maßen: 10
    (h) x 100 (B), zu einem Stückpreis von 119,00 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Die
    bestellten Granitplatten werden frei Haus auf Risiko der Firma Steuergerecht AG geliefert.
    Der Gesamtkaufpreis beträgt damit 238.000,00 € brutto und ist mit Banküberweisung
    innerhalb von 10 Tagen netto von der Firma Steuergerecht AG zu bezahlen.
    Der Granit liegt der Firma Freundlich GmbH bereits unbearbeitet vor und ist von
    dieser auch vollständig bezahlt. Allerdings kann sie diesem Auftrag nicht sofort
    nachkommen und ihre vorhandenen Granitblöcke in die bestellten Granitplatten
    schneiden und polieren, da sie zuvor andere bereits vorliegende Aufträge zu erfüllen
    hat. Deshalb wurde im Kaufvertrag eine Auslieferung der bestellten Granitplatten
    an die Firma Steuergerecht AG bis zum 15.01. des Folgejahres 20X2 vereinbart.
    Seit Abgabe der Bestellung sind zwischenzeitlich mehrere Preissenkungen bei Granit
    eingetreten. Zum Bilanzstichtag ist der Marktpreis von derartigen Granitplatten auf
    83,30 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer gesunken.
    Da die Firma Steuergerecht AG als Besteller der 2000 Granitplatten an den ursprünglich
    vereinbarten Kaufpreis von 119,00 € inklusive Mehrwertsteuer gebunden
    ist, muss sie für das folgende Geschäftsjahr 20X2 von einem niedrigeren Wiederbeschaffungswert,
    und zwar in Höhe von 83,30 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer, ausgehen. Damit droht der Firma Steuergerecht AG ein Verlust pro Stück Granitplatte
    von 35,70 € brutto oder bezogen auf die bestellten 2.000 Granitplatten ein Verlust
    von 71.400,00 € brutto.
    Frage:b) Führen Sie sodann die entsprechenden Buchungen mit Kontonummer und
    Buchungsbetrag für das abzuschließende Geschäftsjahr 20X1 aus.
    c) Teilen Sie mit, nach welcher Rechtsquelle ein Bilanzausweis zu erfolgen hat und
    bilden Sie diesen in Ihrer Aufgabenlösung ab.


    Kann mir da jemand helfen?Bin echt am verzweifeln :(

  • wäre auch für jede Hilfe dankbar.

    Habe die Aufg. zwar soweit fertig, bin aber unsicher, ob sie so stimmen.

    Der Sachverhalt mit den Verlusten aus schwebenden Geschäften wird ja überhaupt nicht im Heft angesprochen.

  • ich dachte "rom" hätte dir dabei geholfen?

    naja die aufg. 3 d) ist meiner meinung nach einfach unlogisch, so wie sie in der esa aufgeführt ist. man soll ja bei auslieferung, also bei rechnungseingang, mit der rückstellung rumbuchen. zum zeitpukt des rechnungseingangs muss man sie einfach nur auflösen und gut ist...

    Einmal editiert, zuletzt von Locomotion (9. Oktober 2015 um 07:40)