Hey,
kann mir jemand bei der NR. 1 und 2a) helfen
LG Nadja
Hey,
kann mir jemand bei der NR. 1 und 2a) helfen
LG Nadja
Hi,
na dann stell mal Deine Fragen
Gruß
hape
Hey,
Nr.
1. bzw. Wirtschaftsgut
Nennen
2.Anschaffungskosten
a)Beschreiben Sie bitte die nach dem HGB definierten Anschaffungskosten. Nennen Sie bitte
da hab ich bis jetzt das=
§255 Abs. 1 HGB Anschaffungskosten, alle Aufwendungen die geleistet werden um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und betriebsbereit zu machen, werden einzeln zugerechnet.
Anschaffungskosten netto
+ Anschaffungsnebenkosten netto §255 Abs. 1 Satz 2 HGB
+ nachträgliche Anschaffungskosten netto §255 Abs. 1 Satz 2 HGB
- Anschaffungspreisminderung netto wie Skonto oder/und Rabatt §255 Abs. 1 Satz 3 HGB
= zu aktivierende Anschaffungskosten netto
da weiß ich nicht was die mit betragsmäßigen Ausweis meinen.
Hi,
der Begriff Wirtschaftsgut bezeichnet Bewertungsobjekte, die das Betriebsvermögen bilden.
Wirtschaftsgüter sind z. B.: Telefon, Datenträger, Werkzeuge, Gebäude, Maschinen
immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Patente oder Markennamen
2 sieht gut aus
Bei "betragsmäßigem Ausweis" ist wahrscheinlich gemeint, dass die Vorsteuer nicht zu den Anschaffungskosten gehört.
Gruß
hape
hab gerade gesehen das die ganze 1. gar nicht da komplett steht. da lief wohl was schief habe aber das mal erarbeitet hoffe es geht nicht ganz in die falsche Richtung
Frage
Nennen
Antwort=
Die Kriterien sind
Greifbarkeit: alle Sachen laut §90 BGB sind soweit sie am Bilanzstichtag bereit als Vermögenswert gesehen werden können
Werthaltigkeit: bei einem Erwerb von Wirtschaftsgütern entstehen Anschaffungskosten diese bringen dem Steuerpflichtigen ein wirtschaftliches Nutzen, da er sie in die Wirtschaftsjahre einbringen kann.
Einzelbewertbarkeit: jedes Wirtschaftsgut muss für sich alleine bewertet werden können. Zu berücksichtigen sind dabei die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung, selbständige Funktion, die örtliche Gewohnheit sowie die Zusammengehörigkeit.
Verkehrsfähigkeit: Das Wirtschaftsgut muss einzeln oder zusammen mit dem Unternehmen veräußerbar sein, also übertragbar sein.
was sagt du dazu kann man das so lassen?
LG Nadja
aufgabe 1
nennen und erläutern sie ausführlich die handelsrechtliche und steuerrechtlichen Kriterien die die Begriffe Vermögensgegenstand nach§252 Abs. 1 oder Wirtschaftsgutut nach § 6 EStG erfüllen müssen.
Hi,
ich denke als kurzform kann man das lassen, dürft auch an Deine Lernheft angelehnt sein.
Gruß
hape