Hallo, kann mir jemand sagen, ob die folgende Fälle hinsichtlich Ihrer Auswirkung auf die Bilanz und die G und V so richtig erfasst sind?
1. Drohendes Bußgeld
G und V
Buchung: sonstiger betrieblicher Aufwand an Rückstellungen
sonstiger betrieblicher Aufwand erhöht sich, damit sinkt Jahresüberschuss
Steuerlast bleibt gleich
Bilanz
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
Es handelt sich um eine Bilanzverlängerung
2. Forderung vermutlich uneinbringbar
G und V
Buchung: Forderung aus L und L an zweifelhafte Forderung (Bruttowert) und an Einzelwertberichtigung (Nettowert)
Kontokorrent bleibt zunächst in voller Höhe erhalten
G und V ändert sich erst bei konkretem Forderungsausfall, dann erhöht sich der Posten Afa und die anteiligen Unternehmenssteuern sinken
Bilanz
Forderungen vermindern sich (Aktiva), Rückstellung erhöhen sich (Passiva) das ist dann aber weder Passibtausch/Aktivtaush/ noch Bilanzverlängerung oder -Verkürzung?
Schon mal vielen Dank für Eure Mühe.