Hallo,
bei einer Aufgabe befindet sich folgende Teilaufgabe:
Da der Vertrieb rückläufig ist, wurden zwei LKWs für jeweils 10.000 € an einen anderen Uneternehmen vermietet.
In §8 Nr. 7 GewStG Hinzurechnungen steht:
die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der nicht in Grundbesitz bestehenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen. Das gilt nicht, soweit die Miet- oder Pachtzinsen beim Vermieter oder Verpächter zur Gewerbesteuer heranzuziehen sind, es sei denn, dass ein Betrieb oder ein Teilbetrieb vermietet oder verpachtet wird und der Betrag der Miet- oder Pachtzinsen 125.000 € übersteigt. Maßgebend ist jeweils der Betrag, den der Mieter oder Pächter für die Benutzung der zu den Betriebsstätten eines Gemeindebezirks gehörigen fremden Wirtschaftsgüter an einen Vermieter oder Verpächter zu zahlen hat.
Muss ich diese 10.000 jetzt in die Berechnung der Gewerbesteuer mit einbringen oder nicht? Wenn ja, mit wieviel € wird diese dann angesetzt?
Der jeweilige Betrieb übersteigt nicht die Zinsen von Miet- oder Pacht (125.000); lt. Aufgabe
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Gruß
Sonja