Ermittlung der Gewerbesteuer

  • Hallo,
    bei einer Aufgabe befindet sich folgende Teilaufgabe:

    Da der Vertrieb rückläufig ist, wurden zwei LKWs für jeweils 10.000 € an einen anderen Uneternehmen vermietet.

    In §8 Nr. 7 GewStG Hinzurechnungen steht:
    die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der nicht in Grundbesitz bestehenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen. Das gilt nicht, soweit die Miet- oder Pachtzinsen beim Vermieter oder Verpächter zur Gewerbesteuer heranzuziehen sind, es sei denn, dass ein Betrieb oder ein Teilbetrieb vermietet oder verpachtet wird und der Betrag der Miet- oder Pachtzinsen 125.000 € übersteigt. Maßgebend ist jeweils der Betrag, den der Mieter oder Pächter für die Benutzung der zu den Betriebsstätten eines Gemeindebezirks gehörigen fremden Wirtschaftsgüter an einen Vermieter oder Verpächter zu zahlen hat.

    Muss ich diese 10.000 jetzt in die Berechnung der Gewerbesteuer mit einbringen oder nicht? Wenn ja, mit wieviel € wird diese dann angesetzt?
    Der jeweilige Betrieb übersteigt nicht die Zinsen von Miet- oder Pacht (125.000); lt. Aufgabe
    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Gruß
    Sonja

    Kindermund tut Wahrheit kund

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  • Hmm, überleg doch mal.

    Also eine Hinzurechnung kann garnicht sein, weil die Zinsen deinen Gewinn ja nicht mindern. Das ist für dich ja ein Ertrag und kein Aufwand.

    Die LKW´s sind doch in deinem Anlagevermögen gebucht, oder?
    Und du buchst dann die Mieteinnahmen? Also stehen die LKW´s bei dir in der Bilanz, und sind dein Eigentum. Daher greift der §8 hier garnicht.

  • Hi,

    also eine Hinzurechnung findet bei dem Vermieter nicht statt, da die Mieteinnahme bereits bei dem ertragsteuerlichem Gewinn erfasst ist! Die Regelung mit den 125.000 findet auch nur bei der Vermietung oder Verpachtun von (Teil-)Betrieben Anwendung.

    Grüße
    JC