Hallo!
ich hätte da mal ne wichtige Frage:
"Welche Mitwirkungsrechte (nicht Mitbestimmung) hat der Betriebsrat bei der Einführung von Stellenbeschreibungen?"
Kann mir da jemand von euch helfen?
Gruß
assassini
Hallo!
ich hätte da mal ne wichtige Frage:
"Welche Mitwirkungsrechte (nicht Mitbestimmung) hat der Betriebsrat bei der Einführung von Stellenbeschreibungen?"
Kann mir da jemand von euch helfen?
Gruß
assassini
Hallo!
Bin auch gerade dabeik, PERSO zu lernen. Zu deiner Frage habe ich etwas im Internet gesehen: Quelle http://lexikon.izynews.de
'Mitwirkung: Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zur Einstellung , Eingruppierung oder Versetzung von Mitarbeitern verweigern, wobei ihm nur ein bestimmter Katalog von Verweigerungsgründen zur Verfügung steht. Ein Widerspruch des Betriebsrates kann nur durch eine Entscheidung des Arbeitsgerichts überwunden werden; allerdings sind bis zur Entscheidung des Gerichtes einseitige vorläufige Maßnahmen des Arbeitgebers zulässig.'
vielleicht findest du weitere Hinweise
viel glück marina
Hallo Marina!
Danke für den Tipp! Genau das Selbe habe ich eben auch schon gelesen. Allerdings bezieht sich diese Stelle nur auf die Einstellung/Eingruppierung eines Mitarbeiters. In der Fragestellung meiner Hausaufgabe ist aber gefragt welche Mitwirkungsrechte der BR bei der "Einführung von Stellenbeschreibungen" hat. Dazu hab ich aber noch nix gefunden. Trotzdem vielen Dank für deine Hilfe!
Gruß
Ronny
Hallo Ronny,
wie ist es denn mit dem "§99 BetrVG Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen"?
Vielleicht findest Du da eine Antwort!
Gruß
Sonja
Hi,
m.E. hat der BR kein MItwirkungsrecht bei der Einführung von Stellenbeschreibungen. Er hat ein Informationsrecht, jedoch kein Mitwirkungsrecht.
Paragraph im BetrVG kann ich Euch leider nicht geben.
LG Wastel
Hallo ihr zwei!
Danke für Eure Mithilfe. Ich habe heute irgendwo gelesen, dass Stellenbeschreibungen arbeitsrechtlich als Hilfsmittel der Personalplanung gelten.
Und bei der Personalplanung hat der BR laut §92 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht. Aber so ganz glücklich bin ich damit noch nicht...
Denn an einer anderen Stelle steht geschrieben: Die Einbeziehung des BR is arbeitsrechtlich nicht erforderlich, sollte dennoch in den Prozeß miteinbezogen werden, da z.B. ein aus den Stellenbeschreibungen resultierendes Beurteilungssystem mitbestimmungspflichtig ist. Führt die Einführung der Stellenbeschreibung zur Veränderung von Arbeitsplätzen und/oder Arbeitsabläufen, muß der Betriebsrat einbezogen werden $$90 und 91 BetrVG. Führt die Einführung zur Veränderung des Entlohnungssystems besteht ein Mitbestimmungsrecht des BR.
Und wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Mitwirkung und Mitbestimmung?
Gruß
Ronny
Ich bin da noch nicht überzeugt. Vor einigen Wochen habe ich auf Schuffte einige UNtersucheungen über Stellenneubewertungen durchgeführt. Der BR wurde zwar darüber informiert, hat aber keinerlei Mitspracherecht. Das gute ist, das eine Vertreterin des BR mir direkt gegenüber sitzt. Ich habe sie eben gefragt und sie war auch der Mng, dass es bzgl. der Einführung legidlich ein Informationsrecht gibt. Führen diese Stellenbeschreibungen zu Veränderungen im BEtriebsablauf hätte der BR ein Mitbestimmungsrecht nach §91.
LG Wastel
Hallo Wastel!
Super! Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen.
Gruß
Ronny