Hallo,
folgende Aufgabenstellung:
ZitatR bezieht seit dem 01.08.2011 eine monatliche Altersrente von 1.000,00 €. Ursprünglich sollte er lediglich 900,00
€ erhalten. Erst mit Hilfe eines Rentenberaters gelang es ihm die Rente in Höhe von 1.000,00 € monatlich zu erhalten. Für die Hilfe des Rentenberaters musste er im Oktober 2011 400,00 € zahlen. Am 01.07.2012 wurde die Rente auf monatlich 1.020,00 € und am 01.07.2013 auf 1.040,00 € erhöht.
Berechnen Sie bitte die „Sonstigen Einkünfte" nach § 22 EStG für die Kalenderjahre 2011 bis 2013.
Meine Antwort wäre:
2011
Rente 2011 (= 5 Monate je 1.000,-) 5.000,-
- Besteuerungsanteil = 62% von 5.000,- 3.100,-
+ Werbungskosten von 400,- 400,-
= Einkünfte 2.700,-
2012
Rente 2012 (= 7 Monate je 1.000,-) 7.000,-
+ Rente 2012 (= 5 Monate je 1.020,-) 5.100,-
= 12.100,-
- Besteuerungsanteil = 62% von 12.100,- 7.502,-
+ WK-Pauschbetrag 102,-
= Einkünfte 7.400,-
2013
Rente 2013 (= 7 Monate je 1.020,-) 7.140,-
+ Rente 2013 (= 5 Monate je 1.040,-) 5.200,-
= 12.340,-
- unveränderlicher Rentenfreibetrag 4.598,-
- WK-Pauschbetrag 102,-
= Einkünfte 7.640,-
Was sagt Ihr dazu? Wäre diese Rechnung so richtig?
Denn der Rentenfreibetrag aus 2012 ist ja dann für die restliche Dauer der Rente heranzuziehen, oder?