Anfechtbarkeit wegen Irrtums ?

  • Hallo,

    A hat vom einem Bekannten erfahren das Bauland auf Grund X erschlossen werden soll.
    A Kauf darauf hin Grundstück.
    Der Bekannte hat sich aber geirrt.

    Kann A den kaufvertrag wegen Irrtums §119 Anfechten ?


    Ich hoff mir kann jemand helfen.

    Gruß

    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

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  • Danke für die schnelle Antwort.

    sowas in der Art hab ich mir auch gedacht.. ich war mir nur nicht sicher.

    A+B haben nen gültigen Kaufvertrag.

    Wenn C gesagt hat das da Bauland erschlossen werden soll, und dass dann doch nicht so ist. dafür kann ja der Verkäufer nichts...

    Vielen Dank nochmals..


    Liebe Grüße

    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.