Hallo,
A hat vom einem Bekannten erfahren das Bauland auf Grund X erschlossen werden soll.
A Kauf darauf hin Grundstück.
Der Bekannte hat sich aber geirrt.
Kann A den kaufvertrag wegen Irrtums §119 Anfechten ?
Ich hoff mir kann jemand helfen.
Gruß
Denny